Wenn schon Motorboote auf unseren Seen fahren, sollte die Einhaltung der Regeln besser überwacht werden

Archiv - Foto salzkammergut-rundblick.at
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„Unsere Seen sollten grundsätzlich möglichst frei von Motorbooten mit Benzin- oder Dieselantrieb werden, die Zeit wäre reif. Aber wenn sie fahren, sollten sie sich an die Regeln halten und deren Einhaltung besser überwacht werden. Das ist meine Forderung an den zuständigen LR Steinkellner. Denn es kommt immer wieder zu Regelverletzungen, die unnötigen Lärm verursachen und Badegäste gefährden“, betont die Grüne LAbg. Johanna Bors.

Motorboote mit Verbrennungsmotor dürfen von Anfang September bis Ende Juni am Attersee, Traunsee und Wolfgangsee fahren. Auch auf den Flüssen Enns, Traun und Steyr sind Motorboote mit Verbrennungsmotor erlaubt. Immer wieder kommt es zu Problemen, weil sich Bootslenker nicht an Regeln halten.

Beispiele sind Boote, die in Badeschutzzonen einfahren, obwohl dort laut Oö. Seen-Verkehrsverordnung ein absolutes Fahrverbot für alle Fahrzeuge 100 m in den See hinaus vom 1. Mai bis 30. September besteht. Generell darf die Uferzone von 200 Meter nur zum An- und Ablegen annähernd im rechten Winkel zum Ufer mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h durchfahren werden und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem offenen Wasser liegt bei 50 km/h. Ausserdem gibt es eine Alkoholobergrenze von 0,5 Promille. Verunreinigungen durch Öle und Treibstoffe von Motoren sind auf das dem Stand der Technik unvermeidliche Mindestmaß zu beschränken. Das Starten von Motoren nach Einwinterung (Konservieröle werden nicht verbrannt und können den See verunreinigen) ist zu unterlassen und soll an Land erfolgen.

Eine Besonderheit ist das Fahren in Schutzgebieten, das in der Regel nicht erlaubt ist. Gerade auf den Flüssen Enns, Traun und Steyr gibt es hier immer wieder Fälle von Regel-Missachtungen von Motorbooten zum Freizeitvergnügen z.B. in EU Vogelschutzgebieten. Maßnahmen wären hier u.a. zum einen die Aufforderung, dass Bootsverleiher ihre Kunden darauf hinweisen, dass Fahrten in Schutzgebieten nicht erlaubt sind. Zum anderen könnten private Motorbootfahrer damit erreicht werden, dass an Stellen, wo Boote gewassert werden können, Hinweisschilder aufgestellt werden.

„Es geht darum, die touristische Attraktivität der Seen zu sichern und den Gewässerschutz zu verbessern. Eine Einhaltung der Regeln ist wichtig für das gedeihliche Auskommen der verschiedenen Wassernutzer wie Badegäste, Segler, Surfer, Stand Up Padler und Fischer“, betont Bors, die sich grundsätzlich dafür ausspricht, unsere Seen in Zukunft möglichst frei von Motorbooten mit Benzin- oder Dieselantrieb zu machen. „Neue Boote sollten nur mehr mit E-Antrieb fahren und bestehende Boote schrittweise auf E-Antrieb umgerüstet werden“, so Bors, die auf die Vorteile von eingeschränktem Motorbootverkehr verweist. Denn damit werden Lärm und Abgase verringert, dies sichert die touristische Attraktivität insbesondere für Badegäste und andere Wassersportlerinnen und –sportler.

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