Skandal um sechste Urlaubswoche – Gemeindebundpräsident weigert sich, von der AKOÖ erkämpftes OGH-Urteil umzusetzen

Gemeindebund-Präsident Hans Hingsamer will ein von der AK erkämpftes Urteil des Obersten Gerichtshofes nicht umsetzen. Gemäß diesem Urteil haben alle nach dem oberösterreichischen Gemeindedienstrecht beschäftigten Mitarbeiter/-innen, die – gleichgültig bei welchem Arbeitgeber – seit 15 Jahren in einem pflegerischen, therapeutischen oder diagnostischen Beruf tätig sind und das 43. Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche pro Jahr. Bisher hatte sich das Land geweigert, für die notwendigen 15 Jahre auch einschlägige Vordienstzeiten bei einem anderen Arbeitgeber anzuerkennen.


„Dass Hingsamer das nun ausdrücklich nur `auf Nachfrage der Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeheimen bzw. in mobilen Diensten` umsetzen will, ist ein Skandal und widerspricht klar dem Urteil des OGH. Das klingt fast nach einer Drohung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihr Recht auf eine sechste Urlaubswoche nicht zu beanspruchen. Von einem öffentlichen Arbeitgeber kann man sich jedenfalls erwarten, dass er OGH-Urteile ohne Wenn und Aber und ohne zusätzliche Aufforderung umsetzt“, sagt der AK-Präsident. Er fordert das Land auf, allen Anspruchsberechtigten in den Landeseinrichtungen die sechste Urlaubswoche automatisch zu gewähren, ohne dass diese das ausdrücklich verlangen müssen.


Die Rechtfertigung Hingsamers, die Anerkennung der sechsten Urlaubswoche sei ohnehin seit 2015 Praxis für jene, die über 43 Jahre alt seien und mehr als 15 Jahre im Beruf (beim selben Arbeitgeber) stehen, geht völlig ins Leere. Denn genau diese Praxis hat der OGH in seinem Urteil für rechtswidrig erklärt und verlangt, dass auch Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern anzurechnen sind.

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