AK-Kalliauer fordert dringend Verlängerung der Kreditstundungen: „Notlage der Menschen ist noch lange nicht ausgestanden!“

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer © F. Stöllinger, Arbeiterkammer Oberösterreich
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer © F. Stöllinger, Arbeiterkammer Oberösterreich

Das gesetzliche Stundungsrecht, das im Zuge der Pandemiekrise für Kredite und Kontoüberziehungen geschaffen wurde, gilt nur noch bis Sonntag, 31. Jänner 2021. Und das, obwohl die Pandemie und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Menschen noch lange nicht ausgestanden sind. „Fast eine Million Menschen in Österreich sind aktuell arbeitslos oder in Kurzarbeit. Die finanzielle Lage ist bei vielen deshalb prekär. Da geht es etwa um die Frage, ob die Menschen ihre Kreditraten für Wohnungen noch zahlen können. Es geht also um die Existenzen ganzer Familien. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen nicht zu Bittstellern werden, der Rechtsanspruch auf Stundung muss bis 30. Juni 2021 verlängert werden“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Außerdem dürfen für die gestundeten Raten keine Zinsen anfallen.


Die Konsumentenschützer/-innen der AK Oberösterreich sind täglich mit den Schicksalen von Menschen konfrontiert, die sich ihre Ratenzahlungen nicht mehr leisten können. So wandte sich auch Herr B. aus Wels an die AK. Während er zumindest noch ein reduziertes Einkommen aus der Kurzarbeit bezieht, wurde seine Frau mittlerweile arbeitslos. Da auch die üblichen Überstunden weggefallen sind, hat sich das Familieneinkommen drastisch reduziert. Die drei Kinder im Schulalter brauchten dann auch noch neue Geräte für den Unterricht daheim. An eine regelmäßige Ratenzahlung ist bei Familie B. momentan überhaupt nicht zu denken. „Wenn die Regierung hier nicht Verantwortung übernimmt und das Recht auf Stundung für Herrn B. und alle anderen Betroffenen unverzüglich verlängert, schlittern viele Familien völlig unverschuldet in den finanziellen Ruin. Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass Corona-Hilfsgelder – auch für große Konzerne – mit dem Füllhorn ausgeschüttet werden, aber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Stundungsverlängerung drinnen sein soll“, sagt der AK-Präsident.


Menschen die sich aufgrund der Corona-Krise die Rückzahlung von Raten bei Kreditverträgen, Leasingverträgen und Kontoüberziehungen im Zeitraum von 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 nicht mehr leisten können, hatten bisher das Recht, Pauschalraten, Kapitalrückzahlungen oder Zinszahlungen zur Gänze für 10 Monate auszusetzen.

Die gestundeten Monate werden an die vereinbarte Laufzeit des Kreditvertrages angehängt. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Bank einen Verbraucherkredit im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 nicht aufkündigen darf. Das bedeutet, dass eine Fälligstellung von Krediten wegen ausgebliebener Ratenzahlungen in diesem Zeitraum nicht möglich ist.

Mit 31. Jänner läuft diese Regelung aus. Das entspricht nicht den aktuellen Umständen der Betroffenen, deren finanzielle Situation sich wohl kaum verbessert hat.


Die AK fordert, das Recht auf Ratenstundung bis mindestens 30. Juni 2021 zu verlängern. Darüber hinaus ist vom Gesetzgeber klarzustellen, dass während sämtlicher Corona-bedingter Stundungen keine Zinsen anfallen dürfen. Auch darf es keine Negativeinträge beim Kreditschutzverband oder bei Bonitätsdatenbanken dazu geben.


AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ermutigt zudem Arbeitnehmer/-innen, die durch Kurzarbeit oder Corona-bedingte Arbeitslosigkeit mindestens 20 Prozent des Haushaltseinkommens verloren haben, den neu geschaffenen „Corona-Härtefonds für Arbeitnehmer/innen“ von AK und Land Oberösterreich in Anspruch zu nehmen. Dadurch können sie unter Umständen einmalige Unterstützung von bis zu 500 Euro pro Person bekommen. Antragstellungen sind ab 8. Februar möglich. Details zu Anspruchsvoraussetzungen, Höhe der Förderung und Antragstellung auf ooe.arbeiterkammer.at

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