AK Linz zieht Bilanz über das Corona-Krisenjahr 2020
Ob rechtliche Unklarheiten bei Verordnungen, neue Kurzarbeit-Regelungen, Corona-Schutzbestimmungen in den Betrieben oder Home-Office – die Palette der Rechtsfragen erfuhr im Vorjahr eine schier endlose Ausweitung. „Die politischen und juristischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgenhaben viele Arbeitnehmer/-innen verunsichert. Zudem löste die schwierige Betreuungssituation infolge der Schulschließungen bei Eltern große Besorgnis aus“, sagt der stellvertretende AK-Direktor, Mag. Ernst Stummer, LL.M.
Insgesamt halfen die Experten/-innen der AK Oberösterreich im Vorjahr 374.812 Mal mit Rat und Tat, davon 114.024 in Linz. Auch für die AK-Mitarbeiter/-innen hatten die Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz Folgen. Ein Großteil musste ins Home-Office, persönliche Beratungen waren nur mehr eingeschränkt möglich. Deren Anteil sank übers Jahr gerechnet um 28 Prozent. Das tat der Beratungsqualität jedoch keinen Abbruch. Denn umso mehr wurden Telefon und Internet genutzt. So stieg die Zahl der Mail-Anfragen um 71 Prozent auf mehr als 50.000.
Auch die AK-Homepage ooe.arbeiterkammer.at legte bei den Seitenaufrufen stark zu. Die Website wurde um 50 Prozent öfter genutzt als im Jahr davor. Der größte Teil des Zuwachses lässt sich auf die spezifisch für Corona relevanten arbeitsrechtlichen Themen zurückführen. Der Online-Besuch des Bereichs „Arbeit & Recht“ verdreifachte sich nahezu von 521.000 auf 1.371.660 Seitenaufrufe.
Interessenpolitische Erfolge: Schutz für Schwangere und Regelung für Home-Office
Die AK war im Jahr 2020 nicht nur auf persönlicher Ebene für die Mitglieder da, sondern auch auf interessenpolitischer Ebene. Durch Stellungnahmen, Gesetzesbegutachtungen und Forderungen konnten Verbesserungen für die Arbeitnehmer/-innen durchgesetzt werden. Zwei Beispiele dafür sind der Schutz von schwangeren Beschäftigten und eine gesetzliche Regelung für das Home-Office.
Rat und Hilfe in der AK Linz – Mehr als 24,6 Millionen Euro Vertretungserfolg
Im vergangenen Jahr wandten sich alleine 114.024 AK-Mitglieder (plus 7,5 Prozent) mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an den Rechtsschutz Linz: 96.256 telefonisch (plus 8,5 Prozent), 9.521 persönlich (minus 32 Prozent) und 8.247 per E-Mail oder schriftlich (plus 139 Prozent). Am meisten beschäftigt waren die Arbeitsrechtsexperten/-innen der AK Linz mit Problemen rund um Lohn oder Gehalt sowie Überstundenauszahlungen, gefolgt von Fragen zu Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Sehr viele Beratungen hatten auch Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, Arbeitgeberkündigungen und einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen zum Inhalt.
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen ist es mit der Beratung nicht getan. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Hilft auch das nicht, muss sie vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmern/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Fast 85 Prozent der Rechtsfälle betrafen Firmen ohne Betriebsrat. In Summe hat die AK Linz im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 24.643.934 Euro erkämpft. Davon entfallen im Arbeitsrecht auf Rechtshilfe 2.590.394 Euro und auf gerichtliche Rechtsvertretungen 2.718.183 Euro, auf Sozialrechtsfragen 15.486.220 Euro und auf Insolvenzansprüche 3.849.137 Euro.
Ein Fall aus dem Arbeitsrecht: Arbeiter im Krankenstand
einfach von der Sozialversicherung abgemeldet
Um sich Lohnkosten zu sparen, greifen Arbeitgeber oft zu dreisten Mitteln: Ein Beschäftigter eines Arbeitskräfteüberlassers aus Linz ging in Krankenstand und meldete das auch ordnungsgemäß seinem Chef. Auf Nachfrage übermittelte der Mann ein ärztliches Attest. Offensichtlich um sich die Entgeltfortzahlung zu ersparen, meldete die Firma ihren Mitarbeiter aber ein paar Tage später bei der Sozialversicherung ab und gab als Grund frech „Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses“ an. Zwei Wochen später fuhr der Chef zu seinem Arbeiter nach Hause, um diesen zur Unterzeichnung einer rückwirkenden Auflösung des Dienstvertrages zu bewegen. Was dieser jedoch ablehnte – und stattdessen zur Arbeiterkammer ging.
Die AK forderte daraufhin den Dienstgeber auf, die Entgeltfortzahlung zu leisten und auch die zustehenden aliquoten Sonderzahlungen zu überweisen. Denn es lag ein aufrechtes Dienstverhältnis vor – es gab weder eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer noch eine einvernehmliche Beendigung. In Summe ging es um knapp 2.500 Euro. Die Firma lehnte aber die Zahlung ab und ließ es auf ein Gerichtsverfahren ankommen. Dumm gelaufen für das Unternehmen: Das Gericht bestätigte die rechtswidrigen Handlungen der Firma und verdonnerte sie zur Nachzahlung der Beträge – und auch zur Übernahme der Prozesskosten.
Verweise:
ooe.arbeiterkammer.at
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