Stadtgemeinde Bad Ischl weist hin

Das Land Oberösterreich hat bereits im Herbst 2018 den Toleranzbereich bei Geschwindigkeitsüberschreitung halbiert. Nunmehr wurden die betroffenen Gemeinden darauf hingewiesen, dass auch sie diese Regelung zu vollziehen haben. Daher muss und wird die Stadt Bad Ischl diese Maßnahme auf Anordnung des Landes auch umsetzen und Mitte März damit beginnen.


Das bedeutet: Bei der Geschwindigkeitsüberwachung im Ortsgebiet und in 30 km/h-Zonen halbiert sich die Toleranz bei Überschreitungen von bislang 10 km/h auf 5 km/h.

D. h.: Wurde beim Radar im Tempo 30-Bereich bislang bei 41 km/h (unter Berücksichtigung eines eichamtlich vorgesehen Abzuges) „geblitzt“, so wird es nunmehr bei 36 km/h erfolgen. Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h wird daher jetzt ab 56 km/h anstatt bisher 61 km/h das Geschwindigkeitsmessgerät ausgelöst (ebenfalls unter Berücksichtigung eines eichamtlich vorgesehen Abzuges).

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