Aufhebung Waldbrandschutz Verordnung

V E R O R D N U N G DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT GMUNDEN
ÜBER DIE AUFHEBUNG DER VERORDNUNG ZUM WALDBRANDSCHUTZ
(WALDBRANDBEKÄMPFUNGSVERORDNUNG)
§ 1 - Aufhebung:
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden, BHGMForst-2017-175.698/61-SAM //
ForstR10-8-2020, vom 06.04.2020, zum Schutz vor Waldbränden, wird aufgehoben.
§ 2 - Schlussbestimmungen:
1. Diese Verordnung wird durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeindeämter des Bezirkes
Gmunden, sowie durch Anschlag und Veröffentlichung auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Gmunden kundgemacht.
2. Die Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Der Bezirkshauptmann:
Ing. Mag. Alois Lanz, MBA

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