AK-Erfolg: Amazon schließt Kundenkonto grundlos – Guthaben erst nach Klage ausbezahlt

Ein Konsument aus Steyr wandte sich im Oktober 2019 hilfesuchend an die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich. Sein Problem: Amazon hatte plötzlich und ohne Vorwarnung sein Kunden-Konto gesperrt und wollte das vorhandene Guthaben nicht ausbezahlen. Der Konsument klagte erfolgreich mit Unterstützung der AK.


Herr N. staunte nicht schlecht, als ihm Amazon im August 2019 per Mail plötzlich mitteilte, dass sein Kundenkonto wegen „Verstoß gegen die AGB“ geschlossen werde. Auf seine Nachfrage gab Amazon bekannt, Herr N. habe „für eine Vielzahl von Bestellungen“ um Erstattungen gebeten. Außerdem sei sein Konto mit einem anderen Konto verbunden, das wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen geschlossen worden sei. Das wunderte den Konsumenten, denn es war sein erstes Konto bei Amazon und außerdem gab es dieses erst seit wenigen Wochen. Herr N. hatte über das Konto erst dreimal Waren bestellt. Keine einzige hatte er zurückgeschickt. Herr N. fragte bei Amazon mehrmals nach. Doch der Konzern blieb eine genauere Aufklärung über die Hintergründe schuldig.


Amazon verweigerte Auszahlung des Guthabens

Beinahe hätte sich der Konsument mit der Entscheidung von Amazon abgefunden. Allerdings hatte er noch ein Guthaben in Höhe von 215,30 Euro auf dem Kundenkonto. Er verlangte daher, dass dieser Betrag ausbezahlt werde. Amazon weigerte sich und verwies darauf, dass das Guthaben von Gutscheinen stammen würde – und Gutscheine müsse man schließlich nicht ausbezahlen, so Amazon.


Erst nach Klage erhielt Konsument sein Geld

Für die Experten/-innen der Arbeiterkammer war diese Argumentation völlig unverständlich, was sie Amazon auch schriftlich mitteilten. Doch der Konzern blieb bei seiner Linie. Wegen dieses befremdlichen Verhaltens von Amazon, und weil es kein Einzelfall war, unterstützte die AK Oberösterreich den Konsumenten bei seiner Klage. Mit Erfolg: Amazon wollte sich in dieser Sache nicht auf einen Streit einlassen und zahlte das bisher zurück gehaltene Guthaben an Herrn N. aus.


Gesetze gelten auch für Internetriesen

„Auch globale Technologie-Unternehmen wie Amazon müssen sich an Konsumentenschutzgesetze halten. Sie sollen transparent handeln und Konsumenten/-innen offen über Entscheidungen informieren. Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt Konsumenten/-innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte,“ erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

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