Zeit für Winterreifen?

Winterausrüstungspflicht - Vom 1. November 2010 bis zum 15. April 2011 gilt für Lenker von Personenkraftwagen und leichten Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen in Österreich die Winterausrüstungspflicht bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen.

Das Wetter hält sich ja bekanntlich nicht an österreichische Gesetze. So ist es – je nach Wetterlage – zum Teil schon vor Beginn der situativen Winterreifenpflicht ratsam, auf Winterreifen umzustecken.

Sobald es richtig kalt wird haben Sommerreifen ausgedient. Bei acht Grad plus ist Fahren mit Winterreifen viel sicherer, da sie einen viel besseren Grip wegen ihrer speziellen Gummi-Mischung haben. Sommerreifen oder auch bereits abgefahrene Winterreifen haben einen verlängerten Bremsweg und das Fahrverhalten ändert sich bei kalten Temperaturen markant.

Leicht zu merken ist die Winterreifen-Formel 4x4x4: Winterreifen sind auf allen vier Rädern Pflicht, müssen bei Radialreifen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern haben und sollten nicht älter als vier Jahre alt sein.



Tipps zum Winterreifen-Check:

Alter der Reifen prüfen.
So erfahren Sie das genaue Herstellungsdatum neu oder gebraucht gekaufter Reifen: Auf der Seitenwand jedes Reifens gibt es ein erhabenes Oval mit vierstelliger Nummer. 3210 bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 32. Woche im Jahr 2010 produziert wurde.

Je älter der Reifen, desto härter die Lauffläche. Das verschlechtert die Bodenhaftung und führt leichter zu Reifenschäden. Winterreifen sollten nicht älter als vier Jahre sein.

Höchstgeschwindigkeit beachten.
Auf jedem Reifen gibt es eine Zahlenreihe, die wichtigen Informationen enthält - unter anderem die erlaubte Höchstgeschwindigkeit.

Bsp.: Das sagt die Zahl 195/50 R 15 82 T am Reifen aus: Reifenbreite = 195 Reifenhöhe = 50 Prozent der Reifenbreite R = Radial 15 Zoll für den Felgen-Durchmesser 82 bedeutet, dass die Tragfähigkeit 475 Kilo beträgt T bedeutet eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 190 km/h M&S wäre ein Hinweis auf Tauglichkeit für Winter- und Ganzjahresreifen

Mindestprofiltiefe beachten.
Pflicht sind: Mindestens fünf Millimeter bei Reifen in Diagonalbauart Mindestens vier Millimeter bei Reifen in Radialbauart (Gürtelreifen).
„Abgefahrene Winterreifen mit einer geringeren Profiltiefe dürfen weiter verwendet werden, jedoch nur als Sommerreifen.

Mit Profi-Wechsel klar im Vorteil.
Der Radwechsel sollte am besten nur von Profis durchgeführt werden. Beim ARBÖ werden bei dieser Gelegenheit gleich Reifen, Bremsen (Bremsbelagsstärke) und Radaufhängung mitgeprüft. Sind die Reifen einseitige abgenutzt, ist eine Vermessung der Achsgeometrie unbedingt anzuraten. Eine Abweichung führt dazu, dass Reifen viel schneller kaputtgehen, das sich das Fahrverhalten des Fahrzeuges ändert und die Spurtreue nicht mehr gewährleistet ist.

Winterreifen auf allen Rädern.
Winterreifen müssen bei Pkw, Kombi und Lkw, bis 3,5 Tonnen auf allen vier Rädern montiert sein, auf Anhängern nur dann, wenn auch am Zugfahrzeug Winterreifen montiert sind. Sind am Zugfahrzeug Spikereifen montiert, muss auch der Anhänger Spikereifen haben.

Druck erhöhen.
Luftdruck gegenüber den Sommerreifen um 0,2 bar erhöhen, damit das Lamellenprofil richtig greifen kann.

Einfahren nicht vergessen.
Neue Reifen müssen rund 300 km eingefahren werden. Sie haben produktionsbedingt anfangs eine geringere Bodenhaftung – besonders auf nasser Fahrbahn. Deshalb erst nach zirka 300 km den Hafteigenschaften der neuen Pneus voll vertrauen.

Sommerreifen richtig einlagern. Reinigen, Pflegen und richtig lagern-

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