Gewerbsmäßiger Betrug - Klärung
Aufgrund umfangreicher Erhebungen der Polizeiinspektion Vöcklabruck konnte der bereits amtsbekannte und einschlägig vorbestrafte 57-jährige Johannes T. aus Pichlwang des gewerbsmäßigen Betruges überführt werden.
Johannes T. konnte mit seiner geschickten Art (redegewandt und überzeugend) von insgesamt sieben Geschädigten, zu denen er zuerst ein Freundschaftsverhältnis aufbaute, einen Gesamtbetrag von 110.070.- Euro Bargeld erbeuten.
Unter Vortäuschung falscher Tatsachen (zB Geld für Auto oder Mietwohnung, Arzt- oder Versicherungskosten, Aufbau einer neuen Firma,...), in wiederkehrender Begehung, konnte Johannes T. bei unzähligen Teilübergaben im Bereich von 100.- Euro bis 10.000.- Euro den oa Gesamtbetrag erbeuten und anschließend laufend für seine Spielsucht (Glücksspielautomaten) bzw zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes ausgeben.
Die ehemalige Lebensgefährtin Elisabeth B. aus Schildorn erlitt einen Gesamtschaden von 80.000.- Euro. Die restlichen Geschädigten erlitten einen Schaden zwischen 200.- Euro und 15.000.- Euro.
Johannes T. ist zum Sachverhalt großteils geständig und gibt seine Spielsucht als Motiv zu den betrügerischen Handlungen an.