Bundesrat Josef Steinkogler informiert aus dem Parlament

Derzeit kann der Zivildienstpflichtige nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes bis zur Vollendung des 28.Lebensjahres, einmalig das Erlöschen seiner Zivildienstpflicht beantragen, um Dienst als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes versehen zu können.

Diese Altersbeschränkung stellt auf das im Bundesdienstgesetz vorgesehene Höchstalter für den Eintritt in den Exekutivdienst ab. Da diese durch die Dienstrechts-Novelle 2011 entfällt, besteht keine sachliche Rechtfertigung für eine Beibehaltung einer Altersbeschränkung.

BR Josef Steinkogler nahm auch die Debatte zum Anlass, den vielen jungen Menschen, die Zivildienst leisten, zu danken und den unbezahlbaren Wert ihrer außerordentlichen Leistung zu würdigen.

Der Zivildienst hat sich als wichtiger Motor im österreichischen Sozialleben etabliert.

Ob im Rettungs- und Krankentransportwesen, in der Behindertenarbeit, in der Pflege älterer Mitmenschen, in der Kinderbetreuung, im Umweltschutz oder Gedenkdienst, die jungen Zivildiener sind eine wesentliche Stütze der hauptberuflichen Sozialarbeit.

Neben der sozial- und humanitären Arbeit der jungen Menschen wären die Dienst durch Hauptberufliche unfinanzierbar, weshalb BR Steinkogler seinen Dank an die Zivildiener aussprach.

Abschließend drückte Steinkogler die Hoffnung aus, dass auch in Zukunft sich noch viele junge Menschen für den Zivildienst entscheiden mögen.

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