Neues Dienstrecht bringt deutliche Verbesserungen für KindergartenpädagogInnen auch im Traunviertel

„Seit Jahren haben die Grünen vehement Verbesserungen für die KindergartenpädagogInnen eingefordert – mit dem nun beschlossenen neuen Dienstrecht, dem „Kinderbetreuungs – Dienstrechtsänderungsgesetz 2014“ werden sie nun Realität. Denn dieses Landesgesetz bringt wichtige und nachhaltige Neuerungen, insbesondere attraktivere Einstiegsgehälter und neue Urlaubsregelungen samt einheitlichem Dienstrecht für PädagogInnen für alle Kindergärten, Krabbelstuben und Horte“. Dies betont die Grüne Familiensprecherin LAbg. Maria Wageneder nach dem einstimmigen Beschluss des Gesetzes im OÖ. Landtag.

Eine längst notwendige Aufwertung der Elementarpädagogik durch das neue Gesetz sieht der Grüne Klubobmann und Bildungssprecher LAbg. Gottfried Hirz. „Krabbelstuben, Kinderkrippen und Kindergärten sind schon längt mehr als nur Betreuungseinrichtungen. Sie sind die ersten prägenden Bildungseinrichtungen im Leben eines Menschen außerhalb der Familie und das Fundament für den weiteren Bildungsweg. Daher leisten die KindergartenpädagogInnen unschätzbar wertvolle Bildungsarbeit, die durch das neue Gesetz nun endlich auch entsprechend honoriert und wertgeschätzt wird, wie wir Grüne es seit Jahren einmahnen“, betont Hirz.

In Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft und dem Gemeinde- und Städtebund unter Federführung von Bildungslandesrätin Mag. Doris Hummer konnte der OÖ Landtag nunmehr einen echten Meilenstein setzen: Zu den wesentlichsten Neuerungen zählen zweifellos die nun höheren Einstiegsgehälter für PädagogInnen. Bereits rückwirkend ab Jänner 2014 sind Einstiegsgehälter mit über 2000 Euro festgelegt. Dies bedeutet eine Erhöhung von fast 400 Euro monatlich. Als deutlicher Fortschritt ist die Vereinheitlichung des Dienstrechts zu werten - insbesondere durch die Aufwertung und Gleichstellung der PädagogInnen in Krabbelstuben. So erhalten etwa auch diese nun drei Wochenstunden Vorbereitungszeit. Weiters bringen die nun einheitlichen Urlaubsregelungen eine Aufstockung der fünf Wochen Regelurlaub um zehn Werktage. Alle bereits jetzt beschäftigten PädagogInnen haben die Möglichkeit auf das neue Dienstrecht umzusteigen.

Das sind im Traunviertel mindestens 723 KindergartenpädagogInnen, die von den Neuerungen dieses Gesetzes profitieren können. Konkret in den Bezirken Steyr Stadt 151, Steyr Land 157, Gmunden 253 und Kirchdorf an der Krems 162 (Zahlen der Abteilung Statistik Land OÖ aus dem Jahr 2012)

Jedenfalls von der Erhöhung der Einstiegsgehälter profitieren werden die Absolventinnen und Absolventen der Bildungslehranstalt für Kindergartenpädagogik – BAKIP Steyr. Ziel des Gesetzes war es schließlich auch Anreize zu setzen, damit insbesondere AbsolventenIinnen der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik in den Beruf einsteigen. Denn in den letzten Jahren haben sich oberösterreichweit lediglich ein Drittel der fertig ausgebildeten ElementarpädagogInnen für einen Arbeitseinstieg entschieden, was zu regional unterschiedlichen Problemen mit der Besetzung von Fachpersonal geführt hat.

Wageneder und Hirz sind überzeugt: „Die Arbeit der KindergartenpädagogInnen ist nicht nur sehr wertvoll, sondern auch fordernd. Das neue Gesetz stellt sicher, dass sowohl Bezahlung als auch Erholungs- und Vorbereitungszeit diesen große Herausforderungen entsprechen“.

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