Ausbildungspflicht bis 18: AK fordert Nachbesserungen

Die Ausbildungspflicht trat mit 1. August 2016 in Kraft. Zielsetzungen sind, die Anzahl der frühen Schulabgänger/-innen zu reduzieren und Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden. Die AK Oberösterreich begrüßt das neue Gesetz, da die Politik damit auf zentrale gesellschaftliche Herausforderungen reagiert, hält aber noch Nachbesserungen für nötig: „Die Ausbildungspflicht muss als Recht auf Ausbildung umgesetzt werden, mit einigen Ergänzungen. Unter anderem braucht es mehr Reformbemühungen im Bildungssystem und mehr finanzielle Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Im Juli 2016 waren in Oberösterreich 10.507 Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren entweder arbeitslos (5.910), in Schulung (3.658) oder auf der Suche nach einer Lehrstelle (939). Auch wenn es im Vergleich zum Vorjahr eine leichte Besserung gibt, stellt die aktuelle Anzahl an jungen Menschen ohne Beschäftigung fast eine Verdoppelung seit dem Jahr 2000 dar.

Mit der Ausbildungspflicht wird die sinnvolle Strategie verfolgt, Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, indem präventiv gegen frühen Schul- oder Ausbildungsabbruch vorgegangen wird. Der Arbeitsmarkt wird entlastet, weil sich nun möglichst alle Jugendlichen im Bildungs- bzw. Ausbildungssystem befinden. Zudem soll die Beschäftigung junger Menschen in Hilfsarbeit eingeschränkt werden, weil sie durch diese unqualifizierten Tätigkeiten an einer Ausbildung gehindert werden.

Die Ausbildungspflicht betrifft alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die Schulpflicht erfüllt haben. Berechnungen des Instituts für höhere Studien (IHS) haben ergeben, dass es einen Bedarf von etwa 16.000 Ausbildungsplätzen in Österreich und etwas mehr als 2.000 in Oberösterreich gibt.

„Die Ausbildungspflicht als arbeitsmarktpolitische Intervention ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es braucht noch Nachbesserungen“, beurteilt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Bedauerlich ist, dass es flankierend keinerlei vorbeugende Maßnahmen im Bildungssystem gibt. Dabei wären kindgerechte Förderung vor Schuleintritt und eine gemeinsame qualitätsvolle Schule für alle ein wesentlicher Beitrag, um frühem Schulabgang vorzubeugen. Minderjährige Asylwerber/-innen sind derzeit von der Ausbildungspflicht ausgeschlossen, was integrations- und bildungspolitisch kontraproduktiv ist. „Sie müssen auch von der Ausbildungspflicht erfasst werden, da eine gute Ausbildung maßgeblich zur gesellschaftlichen und ökonomischen Integration beiträgt“, sagt der AK-Präsident.

Um tatsächlich durch die Ausbildungspflicht Hilfsarbeit einzuschränken, ist es notwendig, auch die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen. Bei Verletzung der Ausbildungspflicht durch Hilfsarbeit sollte das Dienstverhältnis unwirksam werden. Darüber hinaus braucht es für Familien mit geringen Einkommen eine Ausbildungsbeihilfe, ähnlich der Studienbeihilfe, damit sich alle Jugendlichen eine Ausbildung leisten können und nicht auf Hilfsjobs angewiesen sind, die ihnen langfristig kaum Perspektiven bieten.

Nicht zuletzt wird der Erfolg der Ausbildungspflicht von den finanziellen Ressourcen abhängen. Im ersten Jahr sind im AMS-Budget dafür 6,8 Mio. Euro veranschlagt, bis zur Endausbauphase im Jahr 2020 max. 57 Mio. Euro. „Dieses Budget erscheint mir angesichts des hohen Bedarfs an zusätzlichen Ausbildungsplätzen sehr gering bemessen. Darum muss es auf jeden Fall spürbar aufgestockt und auch von den Ministerien für Wirtschaft, Familien sowie für Bildung gespeist werden“, fordert AK-Präsident Kalliauer. Aufgrund der breiten inhaltlichen Relevanz sei es nicht nachvollziehbar, dass die Kosten allein vom Sozialministerium getragen werden.

Für die Wirksamkeit ist darüber hinaus entscheidend, dass die Koordinationsstellen entsprechend dem jeweiligen Problemdruck der Bundesländer ausgestattet sowie regional koordiniert werden. Ziel der Koordinierung muss es sein, dass es flächendeckend zielgruppenadäquate und vor allem ausreichend niederschwellige Angebote gibt. Ähnlich wie beim Jugendcoaching des Sozialministeriumservices, das bereits bisher Jugendliche nach der Schulpflicht dabei unterstützt hat, einen passenden Bildungs- oder Berufsweg einzuschlagen, sollten aus Sicht der AK die Sozialpartner in den Landeskoordinierungsstellen eingebunden sein und ihre Expertise zum Thema Ausbildungspflicht einbringen.

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