AK hat rechtskräftiges Urteil erwirkt: BAWAG muss Überziehungszinsen und Mahngebühren zurückzahlen

Zu hohe Mahngebühren und Überziehungszinsen für in Verzug geratene Kreditnehmer/-innen sind rechtswidrig. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat den VKI mit einer Verbandsklage gegen die BAWAG P.S.K. beauftragt und ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien erwirkt: Die BAWAG P.S.K. muss ihren Kundinnen und Kunden verrechnete Mahngebühren und Überziehungszinsen zurückzahlen. „Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich die BAWAG P.S.K. nicht mehr auf die gesetzwidrigen Klauseln berufen darf. Damit die Kredite nun vollständig korrigiert werden, bieten wir eine Sammelaktion an“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die Bank hatte in ihren Preisblättern gestaffelte Mahngebühren von bis zu 55 Euro und verrechnete für jeden Zahlungsverzug fünf Prozent Überziehungszinsen bei vierteljährlicher Kapitalisierung zusätzlich zu den Sollzinsen. In beiden Fällen sah das OLG Wien unzulässige Belastungen für die Konsumenten/-innen.

Sammelaktion der Arbeiterkammer Oberösterreich

Die Experten/-innen der Arbeiterkammer Oberösterreich und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) haben mit der BAWAG P.S.K. die Rahmenbedingungen festgelegt.

Die BAWAG P.S.K. wird die Verzugszinsen bei allen laufenden Krediten automatisch rückwirkend bis 1.Jänner 2007 richtig stellen.
Auch die Mahngebühren müssen zur Gänze den Kundenkonten gutgeschrieben werden. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern kann direkt bei der Bank geltend gemacht werden.
Vor 2007 verrechnete Verzugszinsen und Mahnspesen müssen rückvergütet werden, wenn die betroffenen Kreditnehmer/-innen die Belastungen mit Belegen nachweisen können.
Betroffen sind außerdem bereits zurück bezahlte Kredite. Hier müssen Betroffene jedenfalls aktiv werden und der Bank eine Kontoverbindung für die Gutschrift mitteilen.

Dabei gibt’s Unterstützung: Wer bei einem Kredit der BAWAG P.S.K. in Verzug war bzw. Mahnungen erhalten hat, kann sich an der Sammelaktion der Arbeiterkammer Oberösterreich beteiligen und dem AK-Konsumentenschutz die Kontonummer des zu korrigierenden Kredits und eine Entbindung vom Bankgeheimnis übermitteln.

AK geht weiter gegen überhöhte Mahnspesen vor

Das Urteil betrifft übrigens nicht nur die BAWAG P.S.K. Alle Banken, die gestaffelte Mahngebühren verrechnen und Verzugszinsen über fünf Prozent pro Jahr anlasten, sind zur Korrektur verpflichtet. „Wir werden natürlich auch die Kunden dieser Banken bei ihren Rückforderungen unterstützen, wenn notwendig auch vor Gericht“, kündigt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer an.

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