Die AK hatte davor gewarnt: Regierung verschärft den Zugang zur Altersteilzeit ab 1.1.2019

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

Kein halbes Jahr im Amt, schadet die neue schwarz-blaue Bundesregierung bereits den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die AK hatte davor gewarnt, nun ist es mit dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes im Nationalrat traurige Realität: Der Zugang zur geförderten Altersteilzeit wird mit 1.1.2019 massiv erschwert. „Das ist ein gewaltiger Einschnitt in die Lebensplanung zehntausender älterer Beschäftigter“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er befürchtet, dass insbesondere Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen ihren Job verlieren, denn die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in die Pension.

Die ersten Auswirkungen der schwarz-blauen Politik des Sozialabbaus werden nun sichtbar und für zehntausende Arbeitnehmer/-innen spürbar: Mit dem Beschluss des Budgetbegleitgesetzes im Nationalrat wurde der Zugang zur AMS-geförderten Altersteilzeit für die Arbeitnehmer/-innen massiv erschwert. Sie können künftig nicht mehr mit 53 / 58 Jahren (Frauen / Männer) in die Altersteilzeit gehen – das Zugangsalter wird ab 1.1.2019 schrittweise angehoben. Im Jahr 2020 ist die Altersteilzeit für Frauen erst mit 55 und für Männer erst mit 60 Jahren möglich. Im Jahr 2017 hatten österreichweit rund 33.600 Betriebe ihren Beschäftigten die Altersteilzeit ermöglicht und dafür das Altersteilzeitgeld des AMS erhalten.

Ab 2020 kann ein männlicher Angestellter nicht wie bisher zwischen 58 und 62 Jahren (Antrittsalter für die Korridorpension) vier Jahre lang in Altersteilzeit gehen, sondern nur mehr für zwei Jahre. Ein Arbeiter, der Anspruch auf einen Schwerarbeitspension mit 60 hat, kann die Altersteilzeit ab 2020 gar nicht mehr in Anspruch nehmen, da das Zugangsalter auf 60 Jahre angehoben wird. Für diese Gruppe wird die Altersteilzeit gänzlich abgeschafft. „Anhand dieser beiden Beispiele lässt sich bereits erahnen, was diese verschlechternde Änderung für die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet“, so Kalliauer.

Mit dem erschwerten Zugang zur Altersteilzeit droht ein erneuter Anstieg der Altersarbeitslosigkeit – insbesondere, wenn 2019/2020 das Wirtschaftswachstum wieder schwächer wird. „Dadurch werden viele Beschäftigte und insbesondere jene mit gesundheitlichen Einschränkungen ihren Job verlieren, weil ihnen die Altersteilzeit für einen gleitenden Übergang in die Pension nicht mehr zur Verfügung steht“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Für sie bot die Altersteilzeit die einzige Möglichkeit, bis zur Pension weiterzuarbeiten. Künftig werden Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen entweder den Job ganz verlieren, das Stundenausmaß reduzieren müssen (ohne Ausgleich der damit verbundenen finanziellen Einbußen) oder bis zur endgültigen Invalidität weiterarbeiten.

„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jahrzehntelang hart und fleißig gearbeitet haben, bekommen bereits jetzt die ersten unsozialen Maßnahmen der Regierung mit voller Wucht zu spüren“, kritisiert AK-Präsident Kalliauer, der keinerlei Verständnis dafür aufbringt, warum ein gut funktionierendes System wie die Altersteilzeit so verschärft wird. „Dieses Modell ist eine gute Möglichkeit für ältere Menschen, mit einem geförderten Lohnausgleich durch das AMS bis zur Pension in Teilzeit weiterarbeiten zu können. Davon haben auch die Betriebe massiv profitiert“, sagt der AK-Präsident.

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