Schwangerschaft und Kind sind oft Gründe für Diskriminierung – AK verlangt höheren Schadenersatz

Obwohl das Diskriminierungsverbot gesetzlich verankert ist, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Berufsleben oft benachteiligt, weil sie Kinder haben, Kinder bekommen oder sogar schon deshalb, weil sie Kinder bekommen könnten. Verbotene Benachteiligungen verstecken sich oft hinter scheinbar objektiven und vorgeblich neutralen Kriterien. Um diese Diskriminierungen zu erkennen, startet die Arbeiterkammer jetzt eine Aufklärungskampagne für Betroffene. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert abschreckende Sanktionen und höheren Schadenersatz.

Berufliche Benachteiligungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind grundsätzlich nicht zulässig, wenn ihnen eines der folgenden Motive zugrunde liegt: Jemand hat Kinder, ist schwanger oder plant eine Familiengründung. Auch wenn der Arbeitgeber dies nur unterstellt oder befürchtet, kann das schon Diskriminierung sein.

„Systematische Benachteiligung von Eltern, insbesondere von Müttern, wird oft nicht als solche erkannt, weil sie alltäglich und ganz ‚normal‘ erscheint“, sagt der AK-Präsident. „Welche Frau kennt nicht die Frage in einem Bewerbungsgespräch nach der Familienplanung? Selbst vor der dreisten Frage nach Verhütungsmethoden schrecken manche Personalisten/-innen nicht zurück. Oder wer kennt nicht Fälle, in denen Frauen (und auch Männer) einen Job nicht bekommen haben, weil sie Betreuungspflichten für Kinder haben?“

Die AK vermutet, dass nur ein kleiner Bruchteil der Diskriminierten Beratung und Hilfe in Anspruch nimmt oder gar rechtlich etwas dagegen unternimmt. Weil die Dunkelziffer der Diskriminierungen sehr groß ist, startet jetzt die AK eine Aufklärungskampagne für betroffene (werdende) Eltern.


Beispiele für unerlaubte Diskriminierungen:
Eine Frau freut sich über ihren neuen Arbeitsplatz, der vorerst für einen Monat befristet ist. Eine Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist geplant. Während der Befristung wird die Arbeitnehmerin schwanger. Leider verliert sie ihr Kind durch eine Fehlgeburt noch während der Befristung. In weiterer Folge wird ihr vorerst befristetes Arbeitsverhältnis nun planwidrig nicht verlängert, da die Firma fürchtet, sie könnte wieder schwanger werden.
In einem Unternehmen sind Aus- und Weiterbildungen grundsätzlich für alle offen und finden nachmittags statt. Teilzeitbeschäftigte Eltern, die vormittags arbeiten, können im Gegensatz zu den Vollzeitbeschäftigten nicht oder nur eingeschränkt teilnehmen. Das ist diskriminierend.

Die Beratungen in der Arbeiterkammer sind ein Spiegelbild der vielfachen Benachteiligungen, denen Eltern in der Berufswelt ausgesetzt sind. Rund 93 Prozent der Diskriminierungsberatungen und -vertretungen werden seit Beginn des Schwerpunktes im Herbst 2019 für weibliche Mitglieder durchgeführt. Ein Hauptgrund dafür ist, dass nur Frauen schwanger werden und viele Diskriminierungen am Arbeitsplatz im zeitlichen Umfeld einer Schwangerschaft passieren. Ein weiterer Hauptgrund ist, dass die Kinderbetreuung aufgrund der „klassischen Rollenverteilung“ hauptsächlich von Frauen übernommen wird und Kinderbetreuung oft Anlass für Diskriminierungen ist.

Diskriminierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich unbedingt mit der Arbeiterkammer in Verbindung setzen, um den Sachverhalt rechtlich genau prüfen zu können und Fristen zu sichern. Die Arbeiterkammer zielt im Falle einer Vertretung immer auf einen diskriminierungsfreien Zustand im aufrechten Arbeitsverhältnis – ohne Einschaltung des Arbeits- und Sozialgerichtes. Zusätzlich wird, dort wo er zusteht, auch ein entsprechender Schadenersatz gefordert. Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, beschreitet die AK in Absprache mit dem betroffenen Mitglied auch den Klagsweg.

Um Betroffene besser aufzuklären, hat die AK eine umfangreiche Broschüre zum Thema erarbeitet. Sie kann hier heruntergeladen werden: ooe.arbeiterkammer.at .

Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich

Um Elterndiskriminierung künftig hintanzuhalten, richtet die AK folgende Forderungen an die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger: Diskriminierungen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollen als abschreckende Sanktion einen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz in der Höhe von mindestens sechs Monatsentgelten nach sich ziehen. Und bei Diskriminierungen bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bzw. beim beruflichen Aufstieg soll ein Anspruch auf „volle Erfüllung“ gesetzlich verankert werden. Damit ist gemeint, dass die diskriminierte Person alternativ zum Ausgleich des Vermögensschadens die Möglichkeit bekommen soll, den Erhalt des Arbeitsplatzes, die Beförderung oder den Aufstieg rechtlich einzufordern und einzuklagen.

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