Wohnkosten steigen weiter: AK fordert sofortige Erhöhung der Wohnbeihilfe

In den letzten Jahren war in Österreich ein extremer Preisschub bei Wohnungsmieten zu verzeichnen. Auch Oberösterreich blieb davon nicht verschont. AK-Präsident Andreas Stangl: „Die enormen Preiserhöhungen belasten fast alle Menschen, besonders aber jene mit geringem Einkommen. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die oberösterreichische Wohnbeihilfe massiv erhöht und der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet wird.“


Seit dem Jahr 2010 stiegen die Mieten mehr als das Doppelte des allgemeinen Preisniveaus laut dem Verbraucherpreisindex, nämlich um über 44 Prozent. Erschwerend kommen noch die Preiserhöhungen bei den Betriebskosten hinzu. Vor allem die Energiekosten waren und sind dafür verantwortlich. So ist der österreichische Strompreisindex seit April 2021 um 163 Prozent gestiegen. Noch extremer präsentiert sich der Gaspreisindex, der seit März 2021 um 455 Prozent hochgeschnellt ist.


Grundbedürfnis Wohnen muss leistbar sein


Um das Grundbedürfnis Wohnen wieder leistbar zu machen, fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich:

Modernisierung der Berechnung der Wohnbeihilfe durch Anhebung des maximal anrechenbaren Wohnaufwands von 3,7 auf fünf Euro pro Quadratmeter.

Entfall ­– oder die Anhebung – des mit 300 Euro pro Monat begrenzten Wohnbeihilfen-Deckels. Auch dürfen Mieter/-innen mit Kosten über sieben Euro pro Quadratmeter nicht mehr von der Wohnbeihilfe ausgeschlossen werden.
Eine sozialere Handhabung beim Zugang zur Wohnbeihilfe: Unterhaltsleistungen und Waisenrenten sollten nicht mehr als anrechenbares Einkommen gewertet werden, um den Zugang für Alleinerziehende zu verbessern. Zugangshürden für Menschen aus Nicht-EWR-Ländern sollen beseitigt werden.
Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Unterstützung für Haushalte mit einem Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1.328 Euro (Einpersonenhaushalt, netto 12 x pro Jahr).
Keine Anrechnung der Wohnbeihilfe im Bereich der Sozialhilfe in Oberösterreich.
Vereinfachung der komplizierten Systematik zur Berechnung der Wohnbeihilfe.

Heizkostenzuschuss weiter anheben und den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausweiten.
Wohnbonus in der Höhe von 800 Euro jährlich in Form einer Steuergutschrift für alle Arbeitnehmer/-innen.
Die durch das aktuelle Preis-Hoch erzielten Überschuss-Gewinne der Energiewirtschaft sind abzuschöpfen und umzuverteilen.

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