AK-Präsident Andreas Stangl zum Studienförderungsgesetz:
„Die Beträge müssen zumindest um 17 Prozent erhöht werden!“

AK-Präsident Andreas Stangl Foto AK OOE Florian Stöllinger
AK-Präsident Andreas Stangl Foto AK OOE Florian Stöllinger

Die AK hat den Entwurf zu einer Änderung des Studienförderungsgesetzes begutachtet, der demnächst im Nationalrat beschlossen werden soll. Das Gesetz wird seitens der Bundesregierung als großer sozialer Erfolg beworben, die Realität sieht jedoch laut AK-Präsident Andreas Stangl nicht so rosig aus. „Hier hätte man endlich eine Möglichkeit, die soziale Lage der Studierenden in Österreich zu verbessern und der höchsten Inflationsrate seit 40 Jahren entgegenzuwirken. Aber sogar die Regierung gibt selbst zu, dass diese Anhebung der Beihilfesätze die Inflation nicht zur Gänze ausgleichen kann“, sagt AK-Präsident Stangl. Er fordert eine Erhöhung um 17 Prozent, weil damit auch die stark gestiegenen Wohnkosten berücksichtigt würden, sowie weiters eine jährliche Anpassung an die Teuerung.


Die letzte Inflationsanpassung der Studienbeihilfe im Jahr 2017 fiel bereits unzureichend aus. Ebenso wird die voraussichtliche Teuerung bis Ende 2022 nicht hinreichend abgedeckt. Hinzu kommt, dass die vom Gesetzgeber geplante Erhöhung nicht allen Studierenden in gleichem Ausmaß zugutekommt. Je nach Alter und der Unterscheidung, ob der Wohnsitz am Studienort und bei den Eltern im Haushalt ist, werden die Beihilfen zwischen 8,5 und 12 Prozent erhöht. Studierende über 24 und Selbsterhalter/-innen unter 27 Jahren steigen mit 8,5 Prozent am schlechtesten aus. „Das ist eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung“, so AK-Präsident Stangl.


Die Wohnkosten machen für Bezieher/-innen von Studienförderungen einen hohen Anteil der monatlichen Ausgaben aus. Laut der aktuellen Sozialerhebung unter Studierenden geben diese mehr als ein Drittel (37 Prozent) ihres Budgets für Wohnkosten aus. „Vor dem Hintergrund, dass die Studienförderung auf Menschen mit Bedürftigkeit abzielt, muss es zumindest einen ansatzweisen Ausgleich dieser Teuerung geben“, fordert der AK-Präsident. Mit einer Erhöhung der Studienförderung von 17 Prozent würden auch die stark gestiegenen Wohnkosten berücksichtigt werden.


Weiters ist für AK-Präsident Stangl die jährliche Indexierung der Studienförderung ein wichtiger Punkt. „Die Studienbeihilfe wurde 2007 erhöht, dann erst wieder 2017. Und jetzt haben wir einen unzureichenden Reformvorschlag vorliegen. Angesichts der großen Abstände der Erhöhung und der höchsten Inflationsrate seit 40 Jahren führt kein Weg daran vorbei, die Beträge jährlich anzupassen“, sagt Stangl.


Kritik übt er an dem Umgang der Bundesregierung mit dem vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren: „Bei so einem wichtigen und umfangreichen Gesetz gab es so gut wie keine Zeit zur Einbringung einer Stellungnahme. Nach den Vorkommnissen rund um die Rot-Weiß-Rot Card ist dies ein weiteres Indiz dafür, dass die Einbindung und die Expertise der Interessenvertretungen nicht gewürdigt wird“, sagt Stangl. Ernsthafte Bedenken und auch konstruktive Kritik werden so umgangen, so der AK-Präsident.

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