AK-Präsident Stangl zu den Hürden bei AMS-Leistungen

AK-Präsident Andreas Stangl Foto AK OOE Florian Stöllinger
AK-Präsident Andreas Stangl Foto AK OOE Florian Stöllinger

Regelmäßig wenden sich Kunden/-innen des Arbeitsmarktservices (AMS) an die AK Oberösterreich und berichten von massiven Schwierigkeiten im Zusammenhang mit AMS-Leistungen. So gibt es auch bei der Beantragung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe immer wieder Fälle, bei denen Menschen – zum Teil aus haarsträubenden Gründen – die Leistung viel zu spät erhalten. Denn das Antragsprocedere ist sehr kompliziert und für die Betroffenen schwer verständlich. AK-Präsident Andreas Stangl fordert in diesem Zusammenhang mehr Serviceorientierung, individuellere Betreuung und rechtliche Erleichterungen: „Ein würdevoller Umgang mit Arbeitsuchenden und die Berücksichtigung ihrer Interessen ist mehr als angebracht. Die Beraterinnen und Berater beim AMS sollen dafür mit ausreichend Zeitressourcen ausgestattet werden“, sagt er.


In vielen Fällen erhalten Betroffene keine bzw. zu spät die AMS-Leistung, weil es bereits bei der Antragstellung Hürden gibt. In solchen Fällen geht es nicht selten um die Existenzsicherung, weil neben dem monatlichen Einkommen auch noch der Versicherungsschutz wegfallen kann. Zwei Beispiele:


Fall 1: Herr N. meldete sich am letzten Tag seines Dienstverhältnisses bei der Service Line des AMS arbeitslos. Dort wurde ihm gesagt, dass er an einem bestimmten Tag zum AMS zur Antragstellung kommen müsse. Er nahm den Temin wahr und informierte die AMS-Beraterin über eine geplante Übersiedlung. Die Beraterin teilte ihm daraufhin mit, dass er sich nach dem Umzug beim zuständigen AMS in seinem neuen Wohnbezirk melden solle. Seinen Antrag auf Arbeitslosengeld hat die Beraterin nicht entgegengenommen. Nach dem Umzug meldete sich Herr N. beim zuständigen AMS, erst dort wurde der Antrag entgegengenommen. Somit hat er fast einen ganzen Monatsbezug verloren, obwohl er nichts falsch gemacht hat.


Fall 2: Frau M. wollte einen Antrag auf Notstandshilfe stellen. Da sie sich beim e-AMS-Konto nicht so gut auskennt, stellte sie aber irrtümlich nur eine Arbeitslosenmeldung. Somit erhielt sie trotz regelmäßiger Stellenzuweisungen und entsprechenden Bewerbungen kein Geld vom AMS. Erst bei einem Arztbesuch erfuhr sie, dass sie nicht mehr krankenversichert ist. Nach mehrmaliger Nachfrage erhielt sie einen persönlichen Termin beim AMS, bei dem sie einen korrekten Antrag stellen konnte.


Für AK-Präsident Andreas Stangl zeigen Beispiele wie diese, dass das kundenorientierte Service beim AMS ausgebaut werden muss: „Die Interessen von Arbeitsuchenden müssen vom AMS genauso berücksichtigt werden wie jene der Betriebe. Das AMS ist die erste Anlaufstation für Arbeitsuchende, dort werden auch die Weichen für die Existenzsicherung und den Versicherungsschutz in dieser prekären Lebenssituation gestellt. Deswegen ist es wichtig, dass die Beraterinnen und Berater deutlich mehr Zeit für individuell abgestimmte Betreuungsprozesse erhalten“, sagt er.


Neben genügend Personal- und Zeitressourcen brauche es auch den Auftrag, auf die Bedürfnisse der Arbeitsuchenden gezielter einzugehen und alles daran zu setzen, dass Ansprüche nicht wegen bürokratischer Hürden verloren gehen. Die AK fordert zudem, die Antragsstellung zu vereinfachen.

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