Zu Unrecht entlassen: AK erkämpfte hohe Nachzahlungen für zwei Beschäftigte einer Bewachungsfirma

Zwei Mitarbeiter einer Bewachungsfirma wurden fristlos entlassen, weil sie laut ihrem Arbeitgeber firmenschädigendes Verhalten an den Tag gelegt hatten. Die AK ging für die beiden vor Gericht und klagte gegen die Entlassungen. Im Verfahren konnten die Vorwürfe entkräftet werden. Die Arbeiter erhielten jeweils eine Kündigungsentschädigung. Auch offenen Lohn, den ihnen der Arbeitgeber zuletzt nicht mehr ausgezahlt hatte, bekamen sie zugesprochen. „Das ist leider kein Einzelfall. Immer wieder wird versucht, Beschäftigte mit fadenscheinigen Begründungen um ihre Ansprüche zu bringen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.


Sie hätten ein Verhalten zum erheblichen Nachteil des Arbeitgebers gesetzt und in schädigender Absicht gehandelt. Dadurch habe der Arbeitgeber einen wichtigen Auftrag an einen Konkurrenten verloren. So der Vorwurf des Chefs eines oberösterreichischen Bewachungsunternehmens, mit dem er die fristlose Entlassung zweier Mitarbeiter begründete. Die beiden waren sich allerdings keiner Schuld bewusst und gingen zur AK. Eine Rechtsexpertin prüfte den Sachverhalt und sah ebenfalls keinen legitimen Grund für eine Entlassung. Die AK brachte daher im Namen der beiden Männer Klage beim Arbeits- und Sozialgericht gegen die unberechtigte Entlassung ein.


Und auch das Gericht schloss sich der Rechtsmeinung der AK-Juristin an: Das Verhalten der Arbeitnehmer hatte keinerlei Einfluss auf den Verlust des Auftrages, daher sei die Entlassung zu Unrecht erfolgt, so der Tenor des Urteils. Den Arbeitnehmern wurde jeweils eine Kündigungsentschädigung zugesprochen. Da sie zuletzt kein Geld mehr erhalten hatten, musste der Arbeitgeber auch offene Löhne nachzahlen. Darüber hinaus waren auch Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und unbezahlte Überstunden fällig. In Summe ergab das einen Betrag in der Höhe von rund 13.500 Euro brutto.


„Aus der Beratungspraxis wissen wir, dass es immer wieder vorkommt, dass Entlassungsgründe, die keine sind, vorgeschoben werden, um Beendigungsansprüche der Beschäftigten einzusparen. Zum Glück gibt es den AK-Rechtschutz, der unseren Mitgliedern zu ihren Ansprüchen verhilft“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

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