LR Hattmannsdorfer: „Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf Sexualität“

Bildtext (Quelle Land OÖ, v.l.n.r.): Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer, Vertreterin des Invita Wohnhauses in Ebensee und Anna Wolfesberger (Obfrau Verein Senia)
Bildtext (Quelle Land OÖ, v.l.n.r.): Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer, Vertreterin des Invita Wohnhauses in Ebensee und Anna Wolfesberger (Obfrau Verein Senia)

Das Land Oberösterreich zeichnete gemeinsam mit dem Verein Senia Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen mit dem Gütesiegel „Sexualität und Beeinträchtigung“ aus. Das Gütesiegel dient der Qualitätssicherung im Bereich der Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Umfeld beim Thema Liebe, Zärtlichkeit, Partnerschaft und Sexualität. Das Ziel ist die Etablierung eines Qualitätsstandards im Wirkungsbereich des Oö. Chancengleichheitsgesetz und das Aufbrechen eines Tabuthemas. Denn auch Menschen mit Beeinträchtigungen haben Bedürfnisse in Sachen Liebe und Sexualität. Das Gütesiegel ist in seiner Form einzigartig in Europa. Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer überreichte den engagierten Organisationen in einem Festakt das offizielle Gütesiegel. Insgesamt wurden 21 Einrichtungen ausgezeichnet, im Bezirk Eferding wurde das Invita-Wohnhaus der Caritas in Ebensee ausgezeichnet.


„Auch Menschen mit Beeinträchtigungen haben ein Bedürfnis nach und Recht auf Sexualität. Oft ist es aber nicht möglich, dass Menschen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen ihre Sexualität frei ausleben können. Hier soll das Gütesiegel aufklären und unterstützen. In Oberösterreich wollen wir Inklusion fördern und Menschen mit Beeinträchtigungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen, hierzu gehört auch das Thema Sexualität“, betont Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer im Rahmen der Auszeichnung.


Die Überprüfung der Erfüllung und Einhaltung der Kriterien entsprechend einem Kriterienkatalog obliegt dem Verein Senia. Dieser unterstützt interessierte Träger bzw. Einrichtungen auch bei der Umsetzung und begleitet diese bei der Erreichung der Standards. Jede Einrichtung kann selbst entscheiden, ob sie das Gütesiegel beantragen möchte. Die Überprüfung wird von unabhängigen Personen, Fachleuten und Betroffenen, dem sogenannten Entscheidungsgremium, durchgeführt. Federführend wirkt die IVMB, (Vereinigung der Interessensvertretungen der Menschen mit Beeinträchtigungen in OÖ) mit. Im Zuge der Überprüfung werden auch direkte Befragung mit den Kundinnen und Kunden durchgeführt. Erfüllt die Einrichtung die Kriterien, die in den Qualitätsstandards festgelegt wurden, wird dieser das Gütesiegel Sexualität in Form eines Zertifikats verliehen. Das Gütesiegel wird einmalig verliehen und in regelmäßigen Abständen überprüft.

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