Bundesrechnungshof zeigt das geballte Versagen in der Causa Ohlsdorf auf

Ob Rodung, Jobs, Ersatzwaldflächen oder Raumordnungsziele - alles war unklar – dieses Projekt hätte es in dieser Form nie geben dürfen- Aufklärungsarbeit bei weitem nicht beendet – Grüne treiben weitere Aufklärung im Kontrollausschuss des OÖ.Landtages voran

„Der Rechnungshof zeigt das geballte System-Versagen in der Causa Ohlsdorf auf und bestätigt damit die Kritik der Grünen auf Punkt und Beistrich. Ob Begründung und gesetzliche Voraussetzung für die Rodung, ob die angekündigten 600 Jobs oder die erforderlichen Ersatzwaldflächen. Ganz zu schweigen zu von klaren, verbindlichen Raumordnungszielen. Vieles war nebulös, mangelhaft oder hat komplett gefehlt. Das ganze Projekt Ohlsdorf hätte es in dieser Form nicht geben dürfen. Aber durch abenteuerliches Vorgehen wurden 190.000 Quadratmeter Wald weggeschoben und Boden platt gemacht. Einer hat damit kräftig verdient, auf Kosten der Umwelt. Klar ist für uns Grüne, dass die Aufarbeitung auf Landesebene noch lange nicht abgeschlossen ist“, sieht sich der Grüne Landessprecher LR Stefan Kaineder durch den vorliegenden BRH-Bericht voll bestätigt.


Dass dieser BRH-Bericht Konsequenzen haben muss, ist auch für den Grünen Raumordnungssprecher LAbg. Rudi Hemetsberger völlig klar: „Mit diesem Bericht zerbröseln die Beschwichtigungen der verantwortlichen Stellen. Und dieser Bericht gibt auch vor, was zu tun ist. Es muss eine Konkretisierung und allenfalls auch eine Gewichtung der Raumordnungsziele sowie flächendeckende regionale Raumordnungsprogramme geben. Ein diesbezüglicher Grüner Antrag liegt seit geraumer Zeit im Ausschuss für Standortentwicklung des OÖ. Landtages. Und das Land muss untersuchen, wie diese Rodungsbewilligung überhaupt zustande kommen konnte. Das werden die Grünen im Kontrollausschuss des OÖ. Landtages genau untersuchen. Vor uns liegt noch jede Menge lückenloser und intensiver Aufklärungsarbeit“, kündigt Hemetsberger an“.


Kaineder reagiert auch auf die Kritik des BRH, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. „Selbstverständlich und liebend gerne hätte mein Ressort diese Prüfung durchgeführt, aber die rechtlichen Voraussetzungen waren schlicht nicht erfüllt. 19 Hektar wurden beantragt, 20 Hektar sind der rechtliche Schwellenwert für die Durchführung einer UVP. Aber die 19 Hektar wurden vom Antragsteller offensichtlich ganz bewusst so gewählt, um eine UVP zu umgehen. Mag sich jeder selbst ein Bild von der Vorgangsweise machen. Wir sind klarerweise auch dankbar für die Anregungen des BRH, uns in solchen Fällen rechtlich eindringlicher einzubringen, um solche Unsäglichkeiten künftig zu verhindern. Wir unterstützen jede rechtliche Maßnahme, die uns bei fachlichen Prüfungen mehr Handhabe gibt“.

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