LRin Langer-Weninger: Neue Jagdverordnungen beschlossen

Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger reformiert das Jagdrecht nach 60 Jahren Stillstand. Durch die Jagdverordnungen wird die Jagdpraxis aktuell, kompakt, konkret geregelt. Foto: Hermann Wakolbinger,
Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger reformiert das Jagdrecht nach 60 Jahren Stillstand. Durch die Jagdverordnungen wird die Jagdpraxis aktuell, kompakt, konkret geregelt. Foto: Hermann Wakolbinger,

In der heutigen Regierungssitzung wurden die neuen Jagdverordnungen für Oberösterreich beschlossen. Nach dem Beschluss des Oö. Jagdgesetzes Anfang 2024 hat Landesrätin Michaela Langer-Weninger gemeinsam mit Vertretern der Jagd und des Grundeigentums das Jagdrecht nach über 60 Jahren umfassend reformiert.

Die Jagdverordnungen bündeln die zuvor zersplitterte Rechtslage in drei übersichtliche Verordnungen und passen das Jagdrecht an aktuellen Gegebenheiten an. Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger erklärt: „Die Jagdverordnungen wurden im Umfang verschlankt und im Inhalt verfeinert. Sie sichern den Aufwuchs eines gesunden Mischwalds und damit den Wald der Zukunft. Gerade die neue Abschussplanverordnung ermöglicht es flexibler und praxisnäher zu agieren. Das ist heute wichtiger denn je, denn mit großen Aufforstungsflächen gilt es, einen Ausgleich zwischen Wald und Wild zu finden.“

Zu der Schonzeitenverordnung hält Langer-Weninger fest: „Die neue Schonzeiten-regelung nimmt Rücksicht auf den veränderten Jahreszyklus der Tiere. Entsprechend der klimatisch bedingten Verschiebung von Brut- und Wurfzeiten werden Anpassungen in der Schonzeit vorgenommen. Dadurch wird sichergestellt, dass die ökologische Balance in unseren Wäldern, ebenso wie deren Artenreichtum, bewahrt bleiben.


Details zu den Jagdverordnungen

Die neuen Verordnungen konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Oö. Jagdgesetzes und sind von großer Bedeutung und Reichweite für die Praxis.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Reduktion der Verordnungen von elf auf drei

Oö. Jagdverordnung 2024
Abschussplanverordnung und
Verordnung über den Musterpachtvertrag.

Angepasste Regelungen zu Gemeindejagdvorstand, jagdliche Legitimation, Mindestversicherungssumme für die Jagdhaftpflichtversicherung, Jagdprüfung, Jagdschutzorgane, Schonzeiten, Jagdhunde, Fallen, Schlichtungsverfahren und Abschussplan.
Vereinfachte Vertragserstellung durch die Verordnung über den Musterpachtvertrag (und Entlastung Bezirksverwaltungsbehörden bei der Kontrolle)


Das sagen Jagd & Grundeigentum zur neuen Rechtslage

„Die Verordnungen zum neuen Jagdgesetz sind für die oö. Jägerinnen und Jäger sowohl Anleitung, Werkzeug als auch Rahmen für die Umsetzung der Jagd in der Praxis. Die nachhaltige Nutzung des Wildes als naturnahes Lebensmittel, aber auch der Artenschutz sowie die zahlreichen wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft und die Grundbesitzer wurden bei den neuen Verordnungen gut und zeitgemäß berücksichtigt. Die Zukunft der Jagd ist damit mit vielen Möglichkeiten, Herausforderungen und Verantwortung ausgestattet. In bester Abstimmung zwischen Weiterentwicklung und Bewahrung ist der Weg für uns Jägerinnen und Jäger sowie für alle Beteiligten gut aufbereitet und in jeder Hinsicht zukunftsorientiert und zukunftsfähig. Ich danke allen, die konstruktiv daran mitgewirkt haben. Die Natur sagt Weidmannsdank!“, so Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner.

LK-OÖ-Präsident Franz Waldenberger: „Die Landwirtschaftskammer hat sich intensiv in die Erstellung der neuen Jagdverordnungen eingebracht und wir halten fest, dass uns mit der neuen Jagdverordnung, der neuen Abschussplanverordnung und der neuen Verordnung zum Musterjagdpachtvertrag ein wesentlicher Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Stärkung des Grundeigentums gelungen ist. Für uns war wichtig, dass die Herausforderungen durch den Klimawandel in der Abschussplanverordnung Platz finden. Wir begrüßen ebenso das Schlichtungsverfahren, welches künftig die Wildschadenskommissionen auf Gemeindeebene ersetzen soll. Diese nominierten Schlichter leisten viel in der Mediation und fachlichen Objektivierung.“

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