Seit 50 Jahren ein Meilenstein für die Mitbestimmung:

Univ.-Prof. Dr. Stefan Koch, Rektor der Johannes Kepler Universität, Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Kammler, Vorständin des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz, und Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer O.Ö.
Univ.-Prof. Dr. Stefan Koch, Rektor der Johannes Kepler Universität, Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Kammler, Vorständin des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz, und Andreas Stangl, Präsident der Arbeiterkammer O.Ö.

Seit 50 Jahren gibt es mit dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ein umfassendes Regelwerk für die kollektive Rechtsgestaltung im Arbeitsrecht. Seine wichtigsten Eckpfeiler sind die Grundlagen für Kollektivverträge sowie die Regelungen zur betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen, insbesondere die Betriebsratswahlen und die Mitwirkungsrechte von Belegschaften. AK Oberösterreich und Johannes Kepler Universität feierten das Jubiläum gestern gemeinsam in der Linzer Tabakfabrik.


Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) regelt insbesondere Fragen des Kollektivvertrages, die Rechtsstellung von Betriebsvereinbarungen und auch das Organisations- und Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmerschaft sowie die Aufgaben von Betriebsrät:innen. Auch ein Zusammenarbeitsgebot zwischen Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Betriebsrat ist als wichtiger Grundsatz darin verankert. „Man kann und muss das ArbVG auch nach 50 Jahren als Meilenstein für die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer:innen in Österreich bezeichnen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Auch der Rektor der Johannes Kepler Universität Linz würdigte das Arbeitsverfassungsgesetz: „Das ArbVG schafft sozialen Frieden, indem es die Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen und den Erfolg der Arbeitgeber:innen in Einklang bringt. Das Gesetz ist weder veraltet noch obsolet, weil sein Grundgedanke zeitlos ist: die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu regeln. Das war vor 50 Jahren modern und ist es auch heute noch“, sagt Univ.-Prof. Dr. Stefan Koch.


Die Grundsätze des ArbVG sind ebenso wichtig wie vor 50 Jahren:


• Es sorgt dafür, dass die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerschaft des Betriebes wahrgenommen und gefördert werden.

• Es sichert die Beziehung zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen auf Augenhöhe und führt den Ausgleich der Interessen beider Seiten herbei.

• Das ArbVG sichert die Zusammenarbeit zwischen den betrieblichen und überbetrieblichen Interessenvertretungen.

• Zudem bildet das ArbVG die Grundlage für rechtssichere Betriebsvereinbarungen.


„Das Betriebsvereinbarungsrecht im ArbVG besticht nach wie vor durch ein wohl durchdachtes Konzept des Gesetzgebers – dennoch würde ein mildes ‚Facelift‘ Abhilfe für die vielen neu aufgekommenen Fragen der Praxis bringen“, sagt Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Kammler, seit 1. Juli 2024 neue Vorständin des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.


Auf Basis des ArbVG gibt es in Österreich eine überaus hohe Dichte an Kollektivverträgen. Sie sorgen für faire Löhne und Gehälter, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen. Auf betrieblicher Ebene setzen sich tausende Betriebsratsgremien mit insgesamt mehr als 35.000 Betriebsratsmitgliedern für die Rechte der Arbeitnehmer:innen im Betrieb ein.


Aktuell stehen sie vor neuen Herausforderungen: Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Globalisierung, Nachhaltigkeit, Mobiles Arbeiten oder Homeoffice. „Das ArbVG hält auch der modernen Arbeitswelt stand, wenn sichergestellt ist, dass die Rechte der Arbeitnehmer:innen in einer zunehmend digitalisierten und sich rasch verändernden Arbeitswelt durch starke betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen gewahrt werden“, sagt der AK-Präsident. Hier liege die große Herausforderung, aber auch die Chance der Zukunft, die Interessen der unselbständig Beschäftigten auszubauen und zu sichern.

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