Bundesregierung stoppt Familiennachzug

Zweiter Ministerrat: Bundesregierung stoppt Familiennachzug und schnürt Entlastungspaket für Klein- und Mittelunternehmen
Österreich war in den vergangenen Jahren mit hohen Zahlen schutzsuchender Menschen – insbesondere aus Syrien und Afghanistan – konfrontiert. Die hohe Anzahl an Schutzgewährungen brachte für Österreich eine weitere große Herausforderung mit sich: den verstärkten Familiennachzug von schutzberechtigten Personen. Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen einen gravierenden Anstieg: Allein im Jahr 2023 erfolgten 9.254 Einreisen von Familienangehörigen schutzberechtigter Personen. Im Jahr 2024 waren es 7.762 Personen. In beiden Jahren war der Großteil minderjährig und schulpflichtig.
Die Aufnahmekapazitäten Österreichs und seiner Systeme sind begrenzt. Durch den enormen Zuzug sind diese Systeme bereits ausgelastet bzw. wurden die Kapazitätsgrenzen dadurch bereits überschritten. Dies wird vor allem im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialbereich sichtbar und spürbar und würde, ohne weitergehende Maßnahmen, den sozialen Frieden in Österreich gefährden. Es war somit dringend geboten Schritte zu setzen: Daher hat der zuständige Bundesminister für Inneres im Rahmen des Rates der EU-Innenminister in Brüssel am 5. März 2025 die EU-Kommission darüber informiert, dass Österreich den Familiennachzug stoppt.
Die Bundesregierung hat im Ministerrat beschlossen:
Dass wir alle notwendigen Schritte auf europäischer Ebene setzen und gleichzeitig unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH die nationalrechtlichen Regelungen anpassen, um den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu stoppen und so die öffentliche Ordnung sicherzustellen.
Dass die zuständigen Regierungsmitglieder dem Innenminister all jene Daten und Unterlagen zur Verfügung stellen, die die gegebene Situation und mögliche Prognosen in den jeweiligen Systemen widerspiegeln.
Dass künftig – aufbauend auf dem bestehenden Integrationsmonitoring – ein Integrationsbarometer erarbeitet wird, das die Belastung und Auswirkungen der einzelnen Systeme (u. a. Inneres, Bildung, Gesundheit, Soziales, Wohnen, Arbeitsmarkt, Wirtschaft sowie demographische Parameter) und diesbezügliche Belastungen abbildet.
Bundesregierung schnürt Entlastungspaket für Klein- und Mittelunternehmen
Österreich ist ein Land der der Klein- und Mittelbetriebe. Sie sind das Rückgrat des österreichischen Wirtschaftsstandorts und Arbeitsplatz für knapp zwei Drittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land. Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 160 Mrd. Euro im Jahr tragen sie ganz erheblich zur heimischen Wirtschaftsleistung und unserer Wettbewerbsfähigkeit bei.
Mit dem Mittelstandspaket sorgen wir für eine Entlastung genau dieser Unternehmen, sichern Arbeits- und Ausbildungsplätze und kurbeln den Konjunkturmotor insgesamt wieder an.
Gerade vor dem Hintergrund einer durchaus herausfordernden konjunkturellen Situation war es uns als Bundesregierung wichtig, schnell für eine erste spürbare Entlastung und konkrete Verbesserungen für die heimische Wirtschaft zu sorgen. Mit den heute im Ministerrat beschlossenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen gehen wir den ersten Schritt in Richtung einer erfolgreichen Zukunft unseres heimischen Wirtschaftsstandorts.
Das im Ministerrat beschlossene Mittelstandspaket enthält folgende Maßnahmen:
1. Erhöhung der Basispauschalierung in zwei Schritten
Klein- und Mittelbetriebe sollen sich auf ihr Geschäft konzentrieren können. Deshalb wird die Grenze für die Basispauschalierung angehoben: 2025 auf 320.000 Euro (13,5 %), 2026 auf 420.000 Euro (15 %). Das bedeutet weniger Bürokratie, weniger Verwaltungsaufwand und eine spürbare Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe
2. Abschaffung der Belegausdruckpflicht
Die Belegausdruckpflicht bis 35 Euro wird, unter Beibehaltung von Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse („Verkettung“), nach Schaffung der notwendigen Voraussetzungen so bald als möglich abgeschafft.
3. NoVA-Befreiung für Transporter
Alle N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) werden ab 1. Juli 2025 von der NoVA befreit. Diese Fahrzeuge werden daher auf einen Schlag spürbar günstiger.
4. Genehmigungsbeschleunigung
Aufsetzung eines Prozesses im Laufe des Jahres, um Beschleunigungen im Bereich Energie- und Betriebsanlagenrechts sowie bei Unternehmensgründungen umzusetzen.
5. Bürokratiebremse
Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bürokratiebremse und zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten - dazu wird eine zentrale Anlaufstelle im Staatssekretariat des Außenministeriums geschaffen. Zur Vorbereitung des jährlichen Bürokratieberichts wird außerdem ein strukturierter Prozess etabliert, der das Ziel hat, Unternehmen und Bevölkerung nachhaltig von unnötiger Bürokratie und Doppelgleisigkeiten zu befreien. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der einheitlichen Vollziehung von Bundesgesetzen, um Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu forcieren. Zusätzlich werden nationale und europäische Berichtspflichten systematisch analysiert, um mögliche Entlastungspotenziale zu identifizieren.
Bundeskanzler Christian Stocker
„Mit den heutigen Ministerratsbeschlüssen drücken wir auf die Stopptaste in Sachen Familiennachzug und setzen gleichzeitig einen ersten spürbaren Entlastungsschritt für die heimischen Unternehmen. Der Stopp beim Familiennachzug trägt dem Umstand Rechnung, dass auch unsere Aufnahmekapazitäten erschöpft sind und wir insbesondere im Bildungsbereich eine Überlastung erleben, die unser System vor immer größere Herausforderungen stellt. Vor diesem Hintergrund haben wir beschlossen, alle notwendigen Schritte auf europäischer und nationaler Ebene zu setzen, um den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu stoppen. Außerdem sorgen wir mit Mittelstandspaket für eine Entlastung der heimischen Betriebe, sichern damit Arbeits- und Ausbildungsplätze und kurbeln den Konjunkturmotor insgesamt wieder an. Neben steuerrechtlichen Erleichterungen, der Abschaffung der Belegausdruckpflicht und dem Abbau bürokratischer Hürden, stellen wir die Weichen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Zukunft unseres Landes.“
Innenminister Gerhard Karner
„Es ist uns seit dem Sommer des letzten Jahres gelungen, den Familiennachzug stark zu reduzieren. Nun schaffen wir die gesetzliche Grundlage um diesen Stopp auch nachhaltig sicherzustellen.“
Staatssekretär Jörg Leichtfried
„Die unternehmerische Tätigkeit der Klein- und Mittelunternehmen soll einfacher werden. Neben finanziellen Erleichterungen haben wir daher heute mit einem Mittelstandspaket auch administrative Entlastungen für KMU beschlossen. Wir schaffen steuerliche Erleichterungen für KMU und ermöglichen mehr Freiraum für wirtschaftliche Tätigkeit anstelle von Papierarbeit. Und: Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, gründet die Bundesregierung eine zentrale Anlaufstelle, wo Verbesserungsvorschläge eingereicht werden können. Diese Stelle soll auch Doppelgleisigkeiten identifizieren und Entlastungspotenziale heben.
Darüber hinaus haben wir heute den vorübergehenden Stopp des Familiennachzugs beschlossen. Wir haben uns im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass Österreich eine Konsolidierungsphase benötigt. Dazu ist es auch legitim, einen Zwischenstand zu erheben und unter Berücksichtigung der derzeitigen Herausforderungen an einer nachhaltigen Lösung zu arbeiten.“
Staatssekretär Sepp Schellhorn
„Mit dem ersten Mittelstandspaket bringen wir jene Maßnahmen auf den Weg, die die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer dringend erwarten. Wir entlasten Betriebe finanziell und vor allem von überbordender Bürokratie. Das spart Geld und Zeit, die wieder für Geschäft und Kunden statt Zetteln und Formularen eingesetzt werden kann. Diese Schritte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sind keine Einzelmaßnahmen. Mit der zentralen Anlaufstelle für Deregulierung im Staatssekretariat stellen wir sicher, dass Entlastungen Vereinfachungen für Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger ein durchgehender Schwerpunkt in der Arbeit der Regierung und für mich ganz persönlich sind.“