LR Steinkellner: B151 Attersee Straße: Verkehrsfreigabe nach Sofortmaßnahmen bei Hangrutschung in See-Ort III

Die Sofortmaßnahmen im Bereich der Hangrutschung oberhalb der B151 Attersee Straße in See-Ort III sind weitestgehend abgeschlossen. Die B151 kann daher ab Freitag, 8. Mai 2026, 14:00 Uhr, bis auf Weiteres wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Die kritische Rutschmasse wurde mittlerweile abgetragen. Zusätzlich wird die Böschung mit Kunststoffplanen abgedeckt, um weitere Erosionen insbesondere bei Starkregenereignissen zu minimieren. Ergänzend werden am Böschungsfuß auf einer Länge von rund 100 Metern Betonleitwände aufgestellt, damit loses Material nicht auf die Fahrbahn abrutschen kann. Im betroffenen Bereich gilt künftig Tempo 30.
„Unser oberstes Ziel ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Durch die rasch umgesetzten Sofortmaßnahmen kann die B151 nun wieder für den Verkehr freigegeben werden. Gleichzeitig beobachten wir die Situation weiterhin sehr genau und bereiten bereits die notwendigen dauerhaften Sicherungsmaßnahmen vor“, betont Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner.
Der gesamte Rutschhang wird weiterhin laufend geologisch überwacht. Sollten neuerliche sichtbare Veränderungen im Bereich der Böschung auftreten, kann eine erneute Sperre der B151 jederzeit erforderlich werden.
Aufgrund der Instabilität des Hanges ist eine technische Sicherung des betroffenen Bereiches zwingend erforderlich, um die Sicherheit langfristig gewährleisten zu können. Die Planungen für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen laufen bereits parallel.
Für die Umsetzung der dauerhaften Sicherung ist eine neuerliche Sperre der B151 für rund vier Wochen erforderlich. Ziel ist es, unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben möglichst rasch mit der Umsetzung zu beginnen.
Foto- Landesrat Günther Steinkellner: „Durch die rasch umgesetzten Sofortmaßnahmen kann die B151 nun wieder für den Verkehr freigegeben werden. Gleichzeitig beobachten wir die Situation weiterhin sehr genau und bereiten bereits die notwendigen dauerhaften Sicherungsmaßnahmen vor.“






