AK-Fall beweist, wie wichtig Einkommenstransparenz ist:400 Euro Gehaltsunterschied flogen nur durch Zufall auf

Die jüngste WIFO-Studie hat wieder einmal belegt: Rund die Hälfte der Einkommensschere ist auf Diskriminierung zurückzuführen. Wie wichtig die kürzlich erzielte Einigung zum Thema Einkommenstransparenz ist, zeigt ein etwa zwei Jahre zurückliegender Fall aus der AK-Gleichbehandlungsberatung – ein symptomatisches Beispiel dafür, wie Geheimniskrämerei beim Gehalt die Benachteiligung von Frauen fördert.

Rund 20 Prozent der Anfragen in der AK-Gleichbehandlungs-beratung betreffen Entgeltdiskriminierung. Dieser Prozentsatz sagt aber wenig über die realen Verhältnisse in den Betrieben aus. Denn meist wissen die Frauen gar nicht, dass sie weniger verdienen als ihre Kollegen.

So auch in dem eingangs erwähnten Fall: Die betroffene Frau hatte Betriebswirtschaft studiert und war in einem großen oberösterreichischen Betrieb damit betraut, Unternehmensanalysen zu erstellen und Akquisitionsprojekte zu analysieren. Ihr Kollege mit nur Fachhochschulausbildung arbeitete in der Controlling-Abteilung und war wie sie nur dem Abteilungsleiter unterstellt. Beide arbeiteten selbstständig, die Aufgabenbereiche waren hinsichtlich der geistigen Anforderungen und der Verantwortung vergleichbar. Deshalb staunte die Betriebswirtin nicht schlecht, als sie zufällig erfuhr, dass ihr Kollege um 400 Euro im Monat mehr verdiente als sie.

Mit AK-Hilfe ging sie vor das Arbeitsgericht und bekam 6800 Euro nachbezahlt. „Solche Gerichtsverfahren sind für die Betroffenen eine schwere Belastung. Viele wollen danach auch nicht mehr in dem Unternehmen arbeiten“, stellt AK-Präsident

Dr. Johann Kalliauer fest: „Wir erwarten uns von der betrieblichen Einkommenstransparenz, dass sachlich nicht erklärbare Einkommensunterschiede sichtbar gemacht und so auch ohne Gerichtsverfahren beseitigt werden können. Das ist ein echter Fortschritt für betroffene Arbeitnehmerinnen.“

Die schrittweise Einführung, abgestuft nach Unternehmensgröße, sei ein praktikabler Ansatz, weil damit den kleineren Unternehmen Zeit bleibe, die Erfahrung der großen Firmen zu nutzen und Vorbereitungen für die Umsetzung zu treffen. Dass es für Firmen, welche die Einkommen nicht transparent machen, vorerst keine Sanktionen gibt, ist aus Sicht der Arbeiterkammer zwar bedauerlich, aber: „Ein erster wichtiger Schritt ist getan. Ich kann auch dem Vorschlag der Frauenministerin, Transparenz-Sünder auf einer Art schwarzen Liste zu veröffentlichen, etwas abgewinnen“, sagt Kalliauer.

Nächste wichtige Schritte für die AK sind unter anderem die Erstellung eines laufend aktualisierten Gehaltsrechners, der Einblick in die branchenübliche Entlohnung in verschiedenen Berufen und Tätigkeiten gibt, sowie die Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Wirtschaftsförderung an betriebliche Gleichstellungsmaßnahmen.

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