AK-Stangl: „Kein Körberlgeld auf Kosten der Konsumenten!“

Als Teil der Corona-Hilfsmaßnahmen wurde die Umsatzsteuer (USt) in Österreich mit 1. Juli 2020 vorübergehend gesenkt. Gut gedacht, schlecht umgesetzt, findet AK-Präsident Andreas Stangl: „Man muss hinterfragen, ob die gewählte Maßnahme die richtige war. Sie unterstützt nicht die Konsumentinnen und Konsumenten, sondern ausschließlich die Unternehmen.“


Die Umsatzsteuersenkung, die eigentlich von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristet sein sollte, wurde schlussendlich bis Jahresende 2021 verlängert. Für Übernachtungen gilt seither ein Tarif von fünf statt zehn Prozent. In der Gastronomie wurde die Umsatzsteuer für Speisen und Getränke ebenfalls auf fünf Prozent gesenkt. Davor galten für Getränke 20 Prozent, für Speisen zehn Prozent als USt-Sätze. Am Ende der vorübergehenden Senkung stehen zum 31. Dezember 2021 rund 1,3 Milliarden Euro an Steuerausfällen zu Buche.

Ob diese Corona-Hilfsmaßnahme erfolgreich war, kommt auf die Perspektive an, aus der sie betrachtet wird. Denn während Senkungen im Bereich von Konsumsteuern eigentlich den Konsumenten/-innen zu Gute kommen sollten, waren es vorwiegend Unternehmen, die davon profitierten. Das zeigt eine WIFO-Studie im Auftrag der AK Wien. Darin wird auch die mangelnde Treffsicherheit der Maßnahme sichtbar: Nicht die Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern vor allem die Unternehmen, die trotz der Corona-Krise relativ hohe Umsätze gemacht haben, profitierten von der Steuersenkung. „Die Maßnahme hat ihr Ziel, nämlich Betrieben mit Umsatzrückgängen zu helfen, klar verfehlt. Stattdessen wurden gut laufende Unternehmen auf Kosten der Beschäftigten und der Staatskassa unterstützt“, sieht AK-Präsident Stangl die Steuersenkung wenig erfolgreich.

Für Konsumenten/-innen wird es nicht günstiger

Ein Rückblick auf die temporäre Reduktion des Steuersatzes für Beherbergungsbetriebe von 2016 bis 2018 zeigt, dass die Steuererhöhung zwar zu zwei Drittel an die Konsumenten/-innen weitergegeben wurde, die Rücknahme im Jahr 2018 allerdings nicht. Mit einer ähnlichen Entwicklung rechnen Expertinnen und Experten nach dem 31. Dezember 2021. Das WIFO erwartet, dass bei Aufhebung dieser Begünstigung mindestens 40 Prozent der Steuerbelastung von Unternehmen an Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden. Das IHS rechnet mit 20 Prozent. Grund dafür ist laut WIFO die seit Monaten gute Nachfrage in Gastronomie und Hotellerie. Unter diesen Umständen können Betriebe die Umsatzsteuererhöhung ohne Schwierigkeit auf die Konsumenten/-innen in Form höherer Preise abwälzen. Obwohl sie die USt-Senkung in den letzten eineinhalb Jahren nicht weitergegeben, sondern in Betriebsgewinne umgemünzt haben.

Kein Körberlgeld für Unternehmen

Es ist also naheliegend, dass mit Ende der befristeten Umsatzsteuersenkung auch ungerechtfertigte Preiserhöhungen in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben kommen könnten. „Wenn Unternehmen jetzt versuchen, sich ein dauerhaftes Körberlgeld auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten zu sichern, muss schnell dagegen vorgegangen werden“, fordert Stangl. Derartige Preiserhöhungen würden die Konsumlaune und Nachfrage schwächen und die ohnehin bereits hohe Inflation zusätzlich erhöhen. Unternehmen müssten die Umsatzsteuer-Erhöhungen voll selbst übernehmen, statt ein „Körberlgeld“ auf Kosten der Konsumenten/-innen einzukassieren.

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