AK-Präsident Stangl: „Sozialhilfe ist trotz massiver Teuerung und aktueller Reform nicht armutsfest“

AK-Präsident Andreas Stangl Foto AK OOE Florian Stöllinger
AK-Präsident Andreas Stangl Foto AK OOE Florian Stöllinger


Menschen, die von Armut bedroht oder betroffen sind, geraten durch die zunehmende Teuerung immer weiter unter Druck. Ein starkes soziales Netz ist das Um und Auf, um diese Personengruppe vor Schicksalsschlägen zu bewahren. Wesentlich für die soziale Sicherheit ist die Sozialhilfe. Kritik äußert nun die Arbeiterkammer Oberösterreich und ihr Präsident Andreas Stangl angesichts der Novellierung des oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes (Oö. SOHAG): „Die Sozialhilfe muss angesichts der massiven Teuerung spürbar erhöht und armutsfest gemacht werden. Je früher, desto besser. Dass die neue Reform generell erst mit 1. Jänner 2023 in Kraft tritt, ist daher unverständlich. Zudem weist sie einige Schwachstellen auf.“


Neben begrüßenswerten Erneuerungen - wie etwa, dass künftig das Pflegegeld nicht mehr angerechnet werden soll - fehlen aus Sicht der Arbeiterkammer wesentliche Maßnahmen zur effektiven Armutsbekämpfung. Ein Hauptkritikpunkt der AK: Das Land Oberösterreich nutzt die Vorgabe des Bundes nicht, um das 13. und 14. Monatsgehalt anrechnungsfrei zu machen. Das ist ein massiver Nachteil für Arbeitnehmer/-innen mit geringen Einkommen.


Darüber hinaus sollte ein echter Einkommens-Freibetrag bei einem Zuverdienst z.B. in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze für alle Sozialhilfebezieher/-innen angedacht werden. Auch ein Freibetrag für Lehrlinge bzw. der Lehrlingseinkommen sollte, wie vorher im Rahmen der Mindestsicherung, wieder eingeführt werden.


Des Weiteren plädiert AK-Präsident Andreas Stangl für eine Anhebung des Richtsatzes für Kinder auf 25 % des Netto-Ausgleichszulagen-Richtsatzes: „Kinderarmut kann und muss abgeschafft werden. Eine Erhöhung des Richtsatzes für alle Kinder sollte daher eine Selbstverständlichkeit sein.“ Eine weitere Forderung der AK ist, die Wohnbeihilfe anrechnungsfrei zu behandeln. Zudem muss die Sozialhilfe ab 1. Jänner 2023 stärker und spürbar valorisiert werden, um die hohe Inflation abzufedern.


„Damit weniger Menschen die Sozialhilfe brauchen, um ihre Existenz zu sichern, ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Langzeitarbeitslosen wieder einen Arbeitsplatz und somit eine Perspektive zu bieten, berufliche Aus- und Weiterbildungen zu fördern und Hindernisse am Arbeitsmarkt zu beseitigen sind nur einige der Maßnahmen, die relevant sind, um Armutsbetroffene zu unterstützen“, sagt Stangl abschließend.

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