AK-Präsident Stangl: Beim Pflegebonus schnell nachbessern, sonst drohen Rückforderungen für Jung-Eltern und Arbeitssuchende

Der Unmut und die Probleme rund um den Pflegebonus reißen nicht ab. AK-Präsident Andreas Stangl fordert von der Bundesregierung eine rasche Nachbesserung. Denn in der derzeitigen Form kann es beim Pflegebonus zu Rückforderungen beim Kinderbetreuungsgeld oder zur Einstellung von AMS-Leistungen kommen. Da der Bonus als sozialversicherungspflichtiges Einkommen zählt, können Zuverdienstgrenzen rasch überschritten werden. „Es ist schon ärgerlich genug, dass von den angekündigten 2.000 Euro am Ende nur ein geringer Teil übrigbleibt. Jetzt müssen Bezieherinnen und Bezieher von Kinderbetreuungsgeld oder Arbeitssuchende, die eine Ausbildung im Pflegebereich machen, auch noch Angst vor Rückforderungen oder Leistungseinstellungen haben“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.


Der bereits im Dezember 2022 ausbezahlte Pflegebonus in der Höhe von maximal 2.000 Euro brutto (inklusive Dienstgeber-Beiträge) für bestimmte Berufsgruppen in der Pflege führt dazu, dass geltende Zuverdienstgrenzen beim Bezug von AMS-Leistungen und beim Kinderbetreuungsgeld unter Umständen überschritten werden. Für einige Bezieher/-innen kann der Pflegebonus demnach nun sogar einen Verlust bedeuten. So gilt etwa, dass beim Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld, beim Fachkräftestipendium oder bei Arbeitsstiftungen der Zuverdienst (die Geringfügigkeitsgrenze) nicht überschritten werden darf. Und auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld führt ein Überschreiten der Einkommensgrenzen zu Rückzahlungsforderungen.


Stangl fordert von der Bundesregierung, dass beim Pflegebonus nun rasch nachgebessert wird: „Der Pflegebonus ist handwerklich schlecht gemacht. Zuerst wurde bei der Auszahlung auf Berufsgruppen vergessen, dann kam bei den Menschen nur ein Bruchteil der versprochenen 2.000 Euro an und jetzt kann der Pflegebonus auch noch zur finanziellen Belastung werden. In Zeiten der höchsten Inflation seit 70 Jahren brauchen die Menschen finanzielle Unterstützung, auf die sie sich verlassen können“, so der AK-Präsident. Er fordert einmal mehr eine Reparatur des Pflegebonus. Er soll an alle Beschäftigten der Pflege brutto für netto ausbezahlt werden. Zudem darf er auf AMS-Bezug und Kinderbetreuungsgeld nicht angerechnet werden.

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