Bundesweite einheitliche Unterstützung für Gemeinden bei der Anschaffung der Feuerwehr

Nationalratsabgeordnete und Vizebürgermeister Elisabeth Feichtinger. -- Foto- und Bildrecht: Wilfried Fischer Ortner
Nationalratsabgeordnete und Vizebürgermeister Elisabeth Feichtinger. -- Foto- und Bildrecht: Wilfried Fischer Ortner

Seit Jahren wird von den Österreichischen Feuerwehrverbänden und den Gemeinden gefordert, eine umsatzsteuerrechtliche Lösung für die Finanzierung der Anschaffung von Feuerwehrgerätschaften durch die Kommunen zur erwirken. Das Problem, dass für die Anschaffung der Gerätschaften aus EU-rechtlichen Gründen Umsatzsteuer zu entrichten ist, welche somit in die jährlichen Budgets und Finanzierungsvolumina einzurechnen ist, und diese um ein Sechstel kürzt, wurde vom Finanzministerium bislang nicht gelöst. „Bis dato wurden weder auf EU-Ebene noch in Österreich Maßnahmen gesetzt um die Finanzierungssituation für Gemeinden zu erleichtern. Es braucht mehr als Spendenbegünstigung für Feuerwehren und eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer“, fordert die Nationalratsabgeordnete und Vizebürgermeister Elisabeth Feichtinger.
 
Aus Sicht der Gemeinden kann mit dem eingebrachten Entscheidungsantrag eines bundesweit einheitlichen Zweckzuschusses ein wesentlicher Beitrag zur Finanzierungssicherheit geschaffen werden. „Die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre und die starken Beanspruchung der Feuerwehren haben gezeigt, dass die gerätetechnische Ausstattung der Feuerwehren im Katastrophenfall sichergestellt werden muss. Beschädigte Geräte müssen dringend repariert, alte Gerätschaften erneuert und zur Kapazitätsausweitung neue Gerätschaften angeschafft werden“, ermahnt Feichtinger. Abgesehen von den hohen Pandemiekosten, welche die Gemeinden finanziell zu tragen haben, kommen in den nächsten Jahren weitere Kürzungen der Gemeinde-Ertragsanteile durch die geplante Steuerreform hinzu.

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