Der Gemeinderat der Marktgemeinde Hallstatt hat einen Teuerungsausgleich beschlossen!

Sozialausschuss mit Bgm. Scheutz (li) und Vize-Bgm. Gamsjäger - Foto A. Scheutz
Sozialausschuss mit Bgm. Scheutz (li) und Vize-Bgm. Gamsjäger - Foto A. Scheutz

Durch die hohe Inflation und den Anstieg der Preise sowohl auf dem Energiesektor als auch im Lebensmittelbereich gelangen die einkommensschwächeren Haushalte leider auch bei uns in Hallstatt immer mehr an ihre finanziellen Grenzen. Der Sozialausschuss der Marktgemeinde Hallstatt hat deshalb in der Gemeinderatsitzung am vergangenen Donnerstag (28. April 2022) einen einmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe von € 300.- als Teuerungsausgleich beantragt. Der Antrag von Obfrau, Gemeinderätin Ulrike Hemetsberger, wurde einstimmig beschlossen. Für diesen Zuschuss sind alle Hallstätterinnen und Hallstätter anspruchsberechtigt, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und deren monatliches Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt lebenden Personen die Summe folgender Beträge nicht übersteigt:

• Alleinstehende € 1.200.- • Ehepaare/Lebensgemeinschaft € 1.800.- • für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe € 380.- • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt € 520.- • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt € 350.-

Die anspruchsberechtigten Hallstätterinnen und Hallstätter können bis Ende Juni 2022 am Gemeindeamt Hallstatt einen Antrag (Formular anbei) stellen.



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