Bei Stau auf der Autobahn: Rettungsgasse bilden!

Mit Anfang 2012 gilt auch, dass bei Staus auf der Autobahn die Rettungsgasse zu bilden ist. Die Rettungsgasse ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen. Rotes Kreuz und Feuerwehr unterstützen die Initiative, um noch rascher am Unfallort zu sein.

Es ist ganz einfach: Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.

„Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass die Rettungsgasse bis zu vier Minuten Zeitersparnis bringt. Wir wissen, dass die Überlebenschancen von Schwerstverletzten mit jeder Minute bis zum Eintreffen von professionellen Helfern sinken. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn unsere Notärzte und Sanitäter früher an der Unfallstelle sind, können mehr Menschen überleben und viel menschliches Leid wird verhindert“, weiß Dr. Wolfgang Kopetzky, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes.

KommR Josef Buchta, Präsident des Bundesfeuerwehrverbands ergänzt: „Die Anfahrt muss schnell gehen – für uns ist es wichtig, dass wir rasch am Einsatzort sind und unsere Maßnahmen zur Lebensrettung früher setzen können. Für unsere Fahrzeuge gibt es auf dem Pannenstreifen oft fast kein Durchkommen – da ist die Rettungsgasse eine große Erleichterung.“

Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten zur Rettungsgasse Wann ist die Rettungsgasse zu bilden?
Die Rettungsgasse muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr vorausschauend und umgehend gebildet werden – auch wenn weit und breit noch kein Einsatzfahrzeug in Sicht ist. Wird die Rettungsgasse erst bei Herannahen eines Einsatzfahrzeuges gebildet, kosten die Ausweichmanöver wertvolle Zeit, die im Ernstfall entscheidend sein kann.

Die Ursache der Verkehrsbehinderung spielt dabei keine Rolle – bei Staubildung muss die Rettungsgasse IMMER gebildet werden. Rettungsfahrzeuge müssen einen Stau auch dann schnell und ungehindert passieren können, wenn sie zu einem anderen Einsatzort müssen oder mit einem Notfallpatienten auf dem Weg ins Krankenhaus sind.

Wer darf die Rettungsgasse benutzen?
Die Rettungsgasse darf ausnahmslos von Feuerwehr, Polizei und Rettung sowie von Straßen- und Pannendiensten befahren werden. Zivile Sanitäter dürfen die Rettungsgasse nur im Einsatzfahrzeug befahren. Die missbräuchliche Benützung der Rettungsgasse bzw. die Behinderung eines Einsatzfahrzeuges ist mit einer Geldstrafe von 72 bis 2.180 Euro belegt. Nur im äußersten medizinischen Notfall – zum Beispiel, wenn ein Mitfahrender einen Herzinfarkt erleidet – darf die Rettungsgasse auch von privaten Fahrzeugen befahren werden. Ein notwendiger Spurwechsel und ein damit verbundenes Queren der Rettungsgasse ist nur dann erlaubt, wenn man sich auf der anderen Seite sicher wieder einordnen kann. Vorsicht vor herannahenden Einsatzfahrzeugen!

Darf der Pannenstreifen benützt werden?
Ja, unbedingt. Für die Bildung der Rettungsgasse ist der Pannenstreifen zu befahren. Das Befahren des Pannenstreifens ist aber nur für die Rettungsgasse erlaubt!

Was ist zu tun, wenn die Straßenbreite nicht ausreicht, um eine Rettungsgasse zu bilden?
Der Großteil der Autobahnen und Schnellstraßen ist ausreichend breit, um eine Rettungsgasse zu bilden – der Pannenstreifen soll dabei mitbenützt werden. In Ausnahmefällen, wenn die Bildung einer Rettungsgasse gar nicht möglich ist (z. B. Engstellen in Tunneln oder im Baustellenbereich) gilt wie bisher: Feuerwehr, Rettung und Polizei ist so schnell und gut wie möglich Platz zu machen! ACHTUNG: Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind auch dann zur Bildung einer Rettungsgasse verpflichtet, wenn vorausfahrende Fahrzeuge noch keine Rettungsgasse gebildet haben.

Motorräder dürfen bisher am Stau vorbeifahren. Dürfen sie auch die Rettungsgasse benützen?
Nein. Auch Motorräder müssen die Rettungsgasse bilden und dürfen sie keinesfalls befahren.

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