Rettungssanitäter erhielten Hausverbot

Nachdem Rettungssanitäter am 29. Dezember 2013 einem schwerverletzten Mädchen in einer Vöcklabrucker Diskothek helfen wollten, erteilte ihnen der 39-jährige Betriebsleiter Hausverbot. Das 25-jährige Mädchen war gegen 02:30 Uhr ohne Fremdeinwirkung beim Tanzen in der Diskothek so schwer gestürzt, dass sie sich einen Bruch des Schlüsselbeines zuzog. Die verständigten Rettungssanitäter des Roten Kreuzes Vöcklabruck leisteten der Verletzten noch auf der Tanzfläche erste Hilfe. Weil das Mädchen so schwer verletzt war, musste der Notarzt verständigt und das Mädchen auf der Tanzfläche belassen werden. Dies dauerte dem Betriebsleiter aus Leonding offenbar zu lange. Er beschimpfte die Rettungssanitäter und forderte sie auf, das verletzte Mädchen sofort von der Tanzfläche zu entfernen, weil dadurch der Diskobetrieb gestört würde. Nachdem einer der Rettungssanitäter die Disko kurz verlassen hatte, um den Notarzt via Funk zu verständigen, sprach der Betriebsleiter ein Lokalverbot gegen den Sanitäter aus. Auch das verletzte Mädchen wurde vom 39-Jährigen beschimpft und bedrängt das Lokal schleunigst zu verlassen. Die Verletzte wurde schließlich vom Notarzt erstversorgt und in das Krankenhaus Vöcklabruck eingeliefert.

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