Sozial-Landesrätin Mag.a Gertraud Jahn: Qualitätsrichtlinie für Kinderschutzzentren

In Oberösterreich gibt es sieben Kinderschutzzentren, die von der Kinder- und Jugendhilfe OÖ finanziert werden und jeweils mehrere Bezirke versorgen. Sie bieten kompetenten Schutz im Kampf gegen Gewalt an Kindern. Standorte sind in Bad Ischl, Braunau, Kirchdorf, Linz, Wels, Steyr und Vöcklabruck. Jetzt wurde ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung bei den oö. Kinderschutzzentren gesetzt. Sozial-Landesrätin Mag.a Gertraud Jahn übergab offiziell die druckfrische Qualitätsrichtlinie, die ab 1.1.2015 für alle oö. Kinderschutzzentren gilt. Darin sind landesweite Standards für die Kinderschutzzentren festgelegt und die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe geregelt.

„Nicht alle Familien haben die Ressourcen, um ihre Kinder auf dem Weg zu reifen und selbstbewussten Erwachsenen gut begleiten zu können. Die Kinder- und Jugendhilfe stellt mit ihren Angeboten diesen Familien Unterstützung bereit. Es ist aber auch Aufgabe der ganzen Gesellschaft, darauf zu achten, dass Kinder ein Anrecht auf ein gutes Heranwachsen haben“, stellte Landesrätin Jahn bei der Übergabe fest.

Kinderschutzzentren sind dabei ein wichtiger Partner der Kinder- und Jugendhilfe. Denn Kinder, die von Gewalt betroffen sind, brauchen umfassende Hilfe und Unterstützung. Die Kinderschutzzentren bieten Therapie und Beratung im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe an. Auch die Unterstützung von Helfersystemen (Kindergärten, Schulen, etc.) und Prozessbegleitung gehören zu ihrem Aufgabenbereich.

Die Qualitätsrichtlinie ist im Downloadbereich der Homepage www.kinder-jugendhilfe-ooe.at abrufbar.

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