Wichtige Verbesserung für Frauen im Arbeitsrecht
Eine Fehlgeburt ist für jede betroffene Frau ein emotional und gesundheitlich extrem belastendes Ereignis. Leider ist es in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen, dass Frauen unmittelbar nach einer Fehlgeburt gekündigt worden sind. Jetzt hat die Gesetzgebung diese Lücke geschlossen: Seit Anfang des Jahres gibt es für betroffene Frauen einen vierwöchigen Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz.
Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung dürfen Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden. Nach einer Fehlgeburt gab es bis vor kurzem keinen Kündigungsschutz. Mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes wurde nun eine wichtige Forderung der Arbeiterkammer erfüllt. Eine Kündigung ist bis zum Ablauf von vier Wochen nach einer Fehlgeburt rechtsunwirksam. Die betroffene Frau muss eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wenn der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin das verlangt.
Wird eine Frau nach dem Ablauf dieser vier Wochen gekündigt, kann die Kündigung wie bisher unter bestimmten Umständen angefochten werden. Nämlich dann, wenn der Verdacht naheliegt, dass die Frau wegen einer befürchteten neuerlichen Schwangerschaft gekündigt worden ist. Dann handelt es sich nämlich um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes. Hier greift nicht das Mutterschutzgesetz, sondern das Gleichbehandlungsgesetz. Die Frau kann binnen 14 Tagen ab Zugang der Kündigung auf aufrechtes Arbeitsverhältnis klagen oder Schadenersatz verlangen. Letzteres muss innerhalb eines halben Jahres geschehen.
Alleine die Arbeiterkammer Oberösterreich hat in der jüngeren Vergangenheit zwei junge Frauen vertreten, die nach einer Fehlgeburt gekündigt worden sind. „Wir haben in beiden Fällen auf dem Vergleichsweg eine Nachzahlung von mehreren tausend Euro für die betroffenen Frauen erreicht – das ist zwar ein schöner Erfolg, für die Arbeitnehmerinnen aber nur ein schwacher Trost nach dem Verlust des Kindes und des Jobs“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Mit der jetzt gültigen Rechtslage ist die Arbeitswelt für Frauen wieder ein wenig besser geworden.