KFV Erhebung: 47 Prozent der privaten Wasserflächen nicht ausreichend gesichert!

- Ertrinken ist bei Kleinkindern zweithäufigste Todesursache.
- Die meisten Ertrinkungsunfälle passieren im Süßwasser, vor allem in Swimmingpools oder künstlich angelegten Teichen.
- KFV Erhebung zeigt, 47 Prozent der private Wasserflächen sind nicht kindersicher.
- Offene Wasserflächen noch vor dem Sommer durch entsprechende Maßnahmen sichern!

Erst gestern ertrank ein zweijähriges Mädchen in Götzis (Bez. Feldkirch). Das Kind stürzte in einen 67 Zentimeter tiefen Teich. „Die meisten Ertrinkungsunfälle mit Kleinkindern passieren im eigenen Garten oder in der unmittelbaren Wohnumgebung z.B. bei den Nachbarn“, erklärt Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. Eine aktuell unter Pool oder Teichbesitzern durchgeführte KFV Erhebung zeigt, dass 47 Prozent der privaten Wasserflächen nicht gesichert sind. Besonders folgenschwer: 40 Prozent der Befragten Haushalte mit Kindern unter 10 Jahren gaben an, dass ihre Wasserflächen nicht gesichert sind. „Kinder dürfen in der Nähe von Gewässern nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Es genügen schon wenige Minuten Ablenkung der Aufsichtsperson und jede Hilfe kommt zu spät – bei Ertrinkungsunfällen zählt jede Sekunde“, so Thann.

Kleinkinder können bei einer Wassertiefe von zehn Zentimetern ertrinken!
Ein Naturrefugium mit Biotopen und Teichen wirkt anziehend auf Kleinkinder, kann aber leider sehr leicht zur Todesfalle werden. Kleinkinder können schon bei einer Wassertiefe von zehn Zentimetern ertrinken – das ist nicht einmal knietief. Kinder unter fünf Jahren reagieren in Panik nicht vernünftig und es gelingt ihnen folglich nicht, den Kopf eigenständig aus dem Wasser zu ziehen, sondern sie verfallen in eine Starre mit Atemsperre.

Biotope und Swimmingpools immer absichern!
Wer einen Swimmingpool oder ein Biotop im Garten hat, sollte diese offene Wasserfläche auf jeden Fall umzäunen – auch wenn man selbst keine Kinder hat, aber zum Beispiel in der Nachbarschaft Kinder zuhause sind. „Eine Mindesthöhe von einem Meter und eine Tür, die von Kindern nicht geöffnet werden kann, sind dabei wichtig. Auch Querlatten sollten für den Zaun nicht benutzt werden: Sie laden Kinder geradezu zum Klettern ein“, betont Thann. Für kleinere Wasserflächen wie Brunnen oder Zierbiotope eignen sich Gitterkonstruktionen unter der Wasseroberfläche. Das Gitter muss einwandfrei montiert sein und darf sich bei Belastung nicht durchbiegen.

Erste Hilfe Maßnahmen: Von der Schnelligkeit, mit der die Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt werden, kann das Leben des Kindes abhängen. An aller erster Stelle steht das Bergen des Kindes und die sofortigen Wiederbelebungsmaßnahmen:

1. Freimachen der Atemwege
2. Beatmung des Kindes
3. Herzmassage

Gerade bei Kleinkindern gilt: Ist die Aufsichtsperson nicht in Reichweite, also einen bis maximal drei Schritte entfernt, bleibt für die Rettung wenig Zeit – manchmal zu wenig, um schlimme Folgen zu verhindern. Daher: Kinder immer im Auge behalten! Kleinkinder immer in unmittelbarer Reichweite!

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