Geringfügigkeitsgrenze, Arbeitslosengeld, Rezeptgebühr & Co.: Neue sozialrechtliche Werte im Jahr 2017

Was bringt das Jahr 2017? Mit dem Jahreswechsel ändern sich wie immer viele sozialrechtliche Werte. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat schon jetzt die wichtigsten Punkte zusammengefasst – von A(rbeitslosengeld) bis Z(uzahlungen zum Kuraufenthalt).

Ein wichtiger Wert für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Grenze für die Versicherungspflicht oder Geringfügigkeitsgrenze. Wer im Jahr 2017 monatlich maximal 425,70 Euro (2016: 415,72 Euro) verdient, ist nur unfallversichert. Empfehlenswert ist daher eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung. Diese freiwillige Selbstversicherung kostet 60,09 Euro pro Monat. Die Geringfügigkeitsgrenze ist aber auch in anderen Zusammenhängen relevant, etwa beim Dazuverdienen zum Arbeitslosengeld oder zu bestimmten Formen der Pension.

Das maximale Arbeitslosengeld beträgt 2017 täglich 53,36 Euro und der Familienzuschlag für Angehörige 0,97 Euro.

Für Geburten ab dem 1. März 2017 gilt im Hinblick auf das Kinderbetreuungsgeld eine neue Rechtslage. Die Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes werden in ein „Kinderbetreuungsgeldkonto“ umgewandelt.

Sozialversicherung bezahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Diese liegt 2017 bei monatlich 4.980 Euro (laufendes Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen).

Die Rezeptgebühr pro Medikament wird von 5.70 Euro (2016) auf 5,85 Euro erhöht. Eine Befreiung von der Rezeptgebühr auf Antrag ist zum Beispiel für einen Alleinstehenden bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 889,84 Euro möglich. Das Service-Entgelt für die e-card wird im November 2017 für das Jahr 2018 eingehoben, die Höhe beträgt 11,35 Euro.

Die detaillierten Werte zu diesen und anderen Leistungen (etwa Kinderbetreuungsgeld oder Zuzahlungen zu Kuraufenthalt und Rehabilitation) finden Sie auf ooe.arbeiterkammer.at .

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