5,7 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft

Die AK ist die verlässliche Partnerin der oberösterreichischen Beschäftigten

Das Jahr 2016 war in Oberösterreich geprägt von traurigen Rekorden: Die Arbeitslosigkeit stieg weiter und die Arbeitszufriedenheit rutschte zwischenzeitlich auf ein nie dagewesenes Tief. Der Zukunftsoptimismus der Arbeitnehmer/-innen brach dramatisch ein. Verstärkt wurde dieser Trend durch eine unnötige Standortdebatte namhafter Unternehmer und deren Interessenvertretungen.

All das spiegelt sich in der Beratung und Vertretung durch die AK Oberösterreich wider: Die Beschäftigten kommen oftmals nur zur Rechtsberatung und verzichten aus Unsicherheit und Angst um den Job darauf, ihre Ansprüche auch einzufordern.

Das bestätigt auch die Bilanz der AK Gmunden: Die Zahl der AK-Mitglieder aus dem Bezirk, die eine Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen in der AK-Gmunden Anspruch nehmen mussten blieb 2016 auf hohem Niveau in etwa gleich.

In ganz Oberösterreich suchten im vergangenen Jahr 301.809 Menschen persönlich, telefonisch oder per E-Mail Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. Den Schwerpunkt bildeten mehr als 205.000 arbeits- und sozialrechtliche Beratungen (inklusive Lohnsteuerberatung), Gleichbehandlungsberatung und Beratung bei Insolvenzen. Rund 11.800 Rechtsakte wurden von den Experten/-innen der AK im vergangenen Jahr bearbeitet, mehr als 8.100 Rechtsfälle abgeschlossen.

Dabei wurden fast 45 Millionen Euro erstritten. Nimmt man die Erfolge in Insolvenzrechtssachen dazu, wurden in ganz Oberösterreich fast 77 Millionen Euro erkämpft.

Arbeitslosigkeit in Gmunden : Erfolge bei Jugendlichen – Anstieg bei Älteren
Die Zahl der Arbeitssuchenden im Gmunden stieg im Jahr 2016 weiter, wenn auch nur leicht. Im Jahresschnitt 2016 waren durchschnittlich 2853 Personen im Bezirk auf Arbeitssuche, um 0,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Weil auch die Beschäftigung leicht gestiegen ist, blieb die Arbeitslosenquote im Bezirk mit 5,2 Prozent gegenüber 2015 unverändert. Sie ist damit niedriger als im Landesdurchschnitt, wo sie 6,1 Prozent beträgt.

Alarmierend ist, dass die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit seit Jahren steigt. 2016 stieg sie um 17,3 Prozent bzw. mehr als zwei Wochen, von 95 Tagen auf 111 Tage. Damit liegt sie jetzt genau im Landesdurchschnitt, während sie die Jahre zuvor deutlich darunter gelegen war.

Während die Zahl der jungen Arbeitslosen deutlich gesenkt werden konnte (bei den Unter-19-Jährigen um 18,2 Prozent, bei den 20-24-Jährigen um 4,1 Prozent) stieg die der Über-50-Jährigen um 6,8 Prozent weiter an. Besonders stark vom Anstieg der Arbeitslosigkeit betroffen sind einmal mehr Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen (2016: +4,9 Prozent).

Untypisch ist, dass es in Gmunden – nach Qualifikation betrachtet – wie schon im Vorjahr den stärksten Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit höherer Ausbildung (+7,0 Prozent) und Akademikern/-innen (+2,6 Prozent) gab, während sie bei der Gruppe ohne abgeschlossene Berufsausbildung um 6,6 Prozent zurückgegangen ist. Das dürfte auf verstärke Bildungsangebote für schlecht qualifizierte Arbeitslose zurückzuführen sein, ändert aber nichts daran, dass das Arbeitslosigkeitsrisiko bei Personen ohne Berufsausbildung nach wie vor mit Abstand am höchsten ist.

Beratungs- und Vertretungsleistung der AK Gmunden
Im vergangenen Jahr wandten sich 7274 AK-Mitglieder aus dem Bezirk Gmunden mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK. Die Zahl der telefonischen Rechtsberatungen in Gmunden betrug 4.124. Ein persönliches Beratungsgespräch in der AK Gmunden benötigten 3034 Mitglieder. 116 Beratungen erfolgten schriftlich oder per E-Mail.
Zusätzlich führten Experten/-innen der AK Linz in Gmunden 82 persönliche Bildungsberatungen durch.

5.654.792 Euro Vertretungserfolg
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen ist es mit der Beratung nicht getan. Die AK muss bei den Arbeitgebern intervenieren, und wenn das nichts bewirkt, vor Gericht gehen, um den Arbeitnehmer/-innen zu ihrem Recht zu verhelfen. Durch außergerichtliche Interventionen wurden im Vorjahr 205.562 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Durch Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht wurden 658.943 Euro erkämpft.

Die Hauptgründe warum die AK für ihre Mitglieder in Arbeitsrechtsfragen vor Gericht gehen muss, sind Differenzen um die Endabrechnung bei der Beendigung von Dienstverhältnissen, gefolgt von vorenthaltenem laufendem Entgelt, der Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen sowie Einsprüche gegen ungerechtfertigte Arbeitgeberforderungen. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil ist keineswegs sicher, dass bezahlt wird. In einigen Fällen kommen die Arbeitnehmer/-innen nur zu ihrem Geld, wenn die AK ein Exekutionsverfahren ankündigt oder einleitet.

In Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Gmunden im vergangenen Jahr 3.891.525 Euro. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld.

Zusätzlich wurden 2016 für 106 Arbeitnehmer/-innen aus dem Bezirk, die von einer Insolvenz betroffen waren, 898.762 Euro durchgesetzt. Das ist erfreulicher Weise ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren in Gmunden 218 Arbeitnehmer/-innen von Insolvenzen betroffen, für die fast 3,7 Millionen Euro hereingebracht werden mussten Die größte Insolvenzen des Jahres 2016 im Bezirk Gmunden betraf das Hotel „Goldenes Hufeisen“ in Bad Ischl mit 16 betroffenen Arbeitnehmern/-innen.

In Summe hat die AK Gmunden im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 5.654.792 Euro erreicht.

Beispiel aus dem Arbeitsrecht:
„Probemonat“ nach sechs Jahren im Betrieb?

In einem interessanten Rechtsstreit erstritt die Arbeiterkammer Gmunden für einen ehemaligen Angestellten eines Industrieunternehmens fast 10.000 Euro. Der Mann hatte bereits sechs Jahre lang in einem Industriebetrieb gearbeitet, dann wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit einer Wiedereinstellungszusage unterbrochen und drei Monate später wieder aufgenommen. Vier Wochen nach der Wiederaufnahme löste der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis plötzlich auf und deklarierte diese fristlose Beendigung als „Auflösung im Probemonat“. Damit wollte er offenbar die dreimonatige Kündigungsfrist umgehen, die dem Arbeitnehmer nach mehr als sechs Jahren Beschäftigung zustand.

Die AK wies den Unternehmer auf die Rechtswidrigkeit seiner Vorgehensweise hin. Erstens war ein Probemonat mit Angestellten gar nicht abgesprochen. Zweitens kann eine Probezeit nur am Beginn eines Arbeitsverhältnisses stehen und daher bei erneuter Arbeitsaufnahme nach einer kurzen einvernehmlichen Unterbrechung rechtsgültig gar nicht vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hätte nur unter Einhaltung der kollektivvertraglich vorgesehenen Kündigungsfrist gekündigt werden dürfen.

Weil die Firma nicht reagierte, musste die AK vor Gericht gehen. Erst nachdem die Klage eingereicht war, sah der Unternehmer ein, dass seine Position unhaltbar war und zahlte sämtliche von deren AK geforderten Ansprüche nach, in Summe 9895 Euro.

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