Achtung Glastür: 1.300 Verletzte jährlich

Weitere 700 Menschen verletzen sich jedes Jahr mit zerbrochenen Spiegeln
oder an Glasmöbeln wie z.B. Tischen mit Glasfläche.

Scherben bringen nicht immer Glück: Jährlich verletzen sich rund 1.300
Menschen in ihren eigenen vier Wänden so schwer an zerbrochenen Glastüren,
dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Weitere 700 Menschen
ziehen sich jedes Jahr Verletzungen an Glasmöbeln wie z.B. Tischen mit
Glasfläche sowie Spiegeln zu. ?Typischer Unfallhergang ist das Fallen in
die Glasfläche nachdem man z.B. über einen Teppich oder einen
herumliegenden Gegenstand gestolpert ist oder das Zusammenstoßen mit einer
Glastür, die man übersehen hat. Das Glas zerbricht beim Aufprall in eine
Vielzahl scharfkantiger Splitter, was oft schwere Verletzungen zur Folge
hat und im schlimmsten Fall auch tödlich enden kann?, sagt Dr. Anton
Dunzendorfer, Leiter des Bereichs Heim, Freizeit & Sport im Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KfV). Etwa zwei Drittel der Verletzungen sind offene
Wunden, meist tiefe Schnittwunden. ?Im Fallen versucht man den Sturz
abzufangen, wodurch es zu typischen Abwehrverletzungen kommen kann. Bei
jedem zweiten Unfall mit Glastüren sind Hand, Unterarm und Finger
betroffen?, weiß Dunzendorfer. Rund 40 Prozent der Verletzten sind Kinder
unter 15 Jahren, die z.B. beim Laufen oder Toben in der Wohnung gegen eine
Glastür stoßen.

KfV fordert gesetzliche Verankerung von Sicherheitsglas bei Glastüren
Während in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Restaurants die
Verwendung von Sicherheitsglas verpflichtend ist, sind gesetzliche
Regelungen für Glastüren in Wohnräumen derzeit nur in Niederösterreich,
Oberösterreich und der Steiermark unter bestimmten Umständen und sehr
unterschiedlich geregelt. ?Wir setzen uns für eine österreichweit
einheitliche gesetzliche Regelung für Glastüren ein. Glastüren sollten
ausschließlich mit Sicherheitsglas angefertigt werden, um die teils
lebensgefährlichen Verletzungen bei Unfällen zu verhindern?, betont
Dunzendorfer. Die Verwendung von Sicherheitsglas bei Glastüren könnte über
die länderspezifischen Bauordnungen vorgeschrieben werden. In Haushalten
mit Kindern sind Glastüren generell nicht empfehlenswert.

Nur Türen und Möbel mit Sicherheitsglas kaufen
Beim Kauf von Glastüren sollte man sich erkundigen, ob es sich um
Sicherheitsglas handelt. Dieses ist entweder Einscheibensicherheitsglas,
das bei einem Stoß in kleine aber nicht spitze Splitter birst, oder
Verbundglas, d.h. zwei Scheiben Sicherheitsglas mit einer Folie
dazwischen. Bei einem Aufprall springt das Verbundglas in abgestumpfte
Brösel, die durch die Folie nicht herunterfallen. In vielen Haushalten
gibt es Glastüren älteren Modells aus einfachem Glas. Wer seine alte
Glastür nicht tauschen möchte, hat mit Splitterschutzfolien eine günstige
Alternative. Diese Folie ist einfach festzumachen und bietet beim Bruch
des Glases Schutz vor herausfallenden Scherben. Abhilfe gegen ein
Hineinlaufen in vollkommen durchsichtige Glastüren schaffen satiniertes
oder gefärbtes Glas sowie Glas mit Musterung oder Schutzaufklebern. Bei
Glasmöbeln ist auf die ÖNORM EN 14072 zu achten: Nur bei Möbeln, die
dieser Norm entsprechen, ist Sicherheitsglas eingebaut.

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