Umtausch nach Weihnachten

Kann ich mein Weihnachtsgeschenk umtauschen?
Das Christkind bringt nicht nur freudige Überraschungen. Manchmal passt die Größe des Pullovers nicht, manchmal die Farbe.

Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum gibt es kein generelles gesetzliches Umtausch- bzw. Rückgaberecht! Viele Firmen räumen aber freiwillig ein Umtausch- oder Rückgaberecht ein.

Umtausch- und Rückgaberecht
Wirbt eine Firma mit Umtausch- bzw. Rückgaberecht, kann ich dieses als Konsument auch einfordern.

Während beim Umtauschrecht eine andere Ware ausgesucht werden kann oder ein Gutschein angeboten wird, wird beim Rückgaberecht der Kaufpreis rückerstattet. Voraussetzung dafür ist, dass man mittels Kassabon den Kauf nachweisen kann. Die Ware muss unversehrt sein und häufig auch original verpackt. Vor allem Kleidung und Wäsche muss ungetragen sein. Sportartikel-Händler und auch Schuhgeschäfte sind häufig großzügig: Hier kann zum Teil auch nach dem ersten Gebrauch noch umgetauscht werden.

Vom Umtauschrecht bzw. der Rückgabe ausgeschlossen sind meist Maßanfertigungen, geschnittene Ware, preisreduzierte Produkte und zweite Wahl.

Gutscheine
Gutscheine werden immer beliebter, weil der Beschenkte das Geschenk selbst aussuchen kann. Ein Gutschein berechtigt den Inhaber zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen aus dem jeweiligen Sortiment des Unternehmens.

Eine Barauszahlung ist während der Frist nur kulanzweise möglich.

Grundsätzlich ist ein Gutschein 30 Jahre gültig. Sollte das Unternehmen zwischenzeitig in Konkurs gehen, kann aber auch ein noch gültiger Gutschein wertlos werden.

Eine zeitliche Begrenzung des Gutscheins ist durchaus möglich. Nach Ablauf der Befristung kann zwar die Einlösung verweigert werden, jedoch muss der Händler den Kaufpreis des Gutscheins zurückbezahlen.

Gewährleistungsanspruch
Wenn Sie beim Auspacken des Geschenks festgestellt haben, dass es kaputt ist, haben Sie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Bewegliche Waren, zum Beispiel einen Rasierapparat oder Fernseher, die zum Zeitpunkt des Kaufes einen verdeckten Mangel hatten, muss der Händler bis zu zwei Jahre nach dem Kauf kostenlos reparieren oder umtauschen. Im ersten halben Jahr nach dem Kauf gilt die Vermutung, dass das Geschenk bereits bei Übergabe durch den Händler defekt war.

Tipp
Das Christkind sollte immer die Rechnung aufheben. Damit können Sie leicht beweisen, wann und wo das Produkt gekauft wurde.

Rücktrittsrecht
Wenn Sie die Ware erst kurz vor Weihnachten per Internet bestellt haben kann das ein Vorteil sein. Denn Sie haben ein 7tägiges Rücktrittsrecht. Das heißt, Sie können binnen 7 Werktagen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten.

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