ÖAMTC: Pistenregeln und Straßenverkehrsregeln haben viel gemeinsam

(OTS) - Die heurige Schisaison ist noch jung und die Semesterferien stehen vor der Tür. Dennoch haben sich in den vergangenen Tagen und Wochen bereits zahllose schwere Schiunfälle ereignet. Hochbetrieb auf den Pisten heißt in der Regel auch Dauereinsatz bei den Crews der ÖAMTC-Flugrettung. Um das Risiko von Unfällen und Verletzungen zu minimieren, gibt es ähnlich wie im Straßenverkehr Regeln, die auch von Gerichten zur Klärung der Verschuldensfrage nach Pistenunfällen herangezogen werden. Im Gegensatz zur Straßenverkehrsordnung fristen die zehn Pistenregeln des internationalen Schiverbandes FIS jedoch ein eher anonymes Dasein, sagt ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch. Nur die wenigsten Wintersportler könnten alle zehn Regeln aufzählen. Dass aber trotzdem die wichtigsten den meisten Wintersportlern bekannt sein müssten, liegt sicherlich an ihrer Vergleichbarkeit mit den Grundregeln des Straßenverkehrs. Kaum einem Autofahrer würde es zum Beispiel einfallen, sich ohne zu schauen aus einer Parklücke in den Fließverkehr einzuordnen. Nicht so beim Schifahren. Viele Wintersportler denken einfach nicht daran, vor dem Losfahren nach oben und unten zu schauen, damit sie andere nicht gefährden, sagt der ÖAMTC-Experte. Es ist daher wenig überraschend, dass viele Unfälle beim Einfahren in eine Piste oder beim Losfahren nach einem Stopp passieren.

Analog zum Autofahren gilt auch auf Pisten der Grundsatz des Fahrens auf Sicht. Für den Schi- oder Snowboardfahrer heißt das, seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den äußerlichen Bedingungen wie Schwierigkeiten des Hanges, Wetter, Verkehr oder Schneeverhältnissen anzupassen. Auch für Wintersportler ist es ein unabdingbares Muss innerhalb der Sichtweite jederzeit ausweichen oder abschwingen zu können, erklärt der ÖAMTC-Jurist.

Ein Anhalten an engen und unübersichtlichen Stellen stellt nicht nur im Straßenverkehr ein großes Risiko dar. Durch das Halten beim Schifahren darf kein anderer Pistenbenützer gefährdet oder am Vorbeifahren gehindert werden. Als besonders lästige und gefährliche Unsitte bezeichnet der ÖAMTC-Chefjurist das häufig zu beobachtende Anhalten mehrerer Schifahrer unmittelbar vor einer Geländekante, wodurch die Sicht auf den darunter liegenden Hang verstellt wird. Abstandhalten gegenüber dem Vordermann ist auch für Schi- und Autofahrer eine wichtige Grundregel. Ebenso, dass beim Überholen niemand gefährdet werden darf, erläutert der ÖAMTC-Rechtsexperte.

Grundsätzlich ist es so, dass jeder Schifahrer oder Snowboarder darauf vertrauen darf, dass andere die Pistenregeln einhalten, sofern man sich selbst auch daran hält. Ähnlich wie in der Straßenverkehrsordnung sind jedoch Kinder und Personen, die sich offensichtlich nicht regelkonform verhalten, von diesem Vertrauensgrundsatz auszunehmen, stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Ganz gleich, ob man sich mit den Pistenregeln auseinandergesetzt hat oder nicht, am sichersten ist man immer noch mit Vorsicht, Rücksicht und kontrolliertem Tempo unterwegs.

Weitere Meldungen