Nicht ohne die Arbeiterkammer

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer - Foto Arbeiterkammer OÖ

351 Betriebe schlitterten im Vorjahr in Oberösterreich in die Insolvenz. Zwei Drittel davon in den letzten vier Monaten des Jahres 2017. Die Arbeiterkammer hat alle betroffenen Beschäftigten von der ersten Stunde an begleitet, beraten und dafür gesorgt, dass sie so schnell wie möglich zu ihrem Geld kommen. Insgesamt sicherte der Insolvenz-Rechtsschutz der AK Oberösterreich im Vorjahr 24,6 Millionen Euro aus dem Insolvenzfonds.

Die größten Insolvenzen waren 2017 die Firma Wozabal mit 810 Beschäftigten an fünf Standorten, die Firma Fill mit 236 Beschäftigten, Reifen Bruckmüller mit 136 Beschäftigten an fünf Standorten und die Imperial Cordial Gruppe mit insgesamt 122 Beschäftigten. Von Konkursen betroffen waren im Vorjahr insgesamt 3877 Menschen – zu 59 Prozent Männer und zu 41 Prozent Frauen. Der Frauenanteil war im 2017 im Vergleich zu den Vorjahren sehr hoch. Das liegt vor allem an der Pleite von Wozabal – eines Betriebes mit besonders vielen weiblichen Beschäftigten.

Die Nachricht von der Firmeninsolvenz schlägt bei den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern meist ein wie eine Bombe. Neben Jobverlust und Existenzangst plagen die Betroffenen viele Fragen: Was ist zu tun? Bekomme ich mein Geld? Und wenn ja, wann? Tatkräftige Unterstützung und Begleitung erhalten sie in dieser schwierigen Zeit vom Team des AK-Insolvenz-Rechtsschutzes. Das Ziel: Dafür zu sorgen, dass den Betroffenen so schnell als möglich ihre offenen Löhne und Gehälter ausbezahlt werden. In 76 Prozent der Fälle bekommen die Leute ihr Geld binnen eines Monats. Oft auch schon nach zwei Wochen. Insgesamt hat die AK Oberösterreich für alle von einer Insolvenz betroffenen Arbeitnehmer/-innen im Vorjahr 24,6 Millionen Euro aus dem Insolvenzfonds gesichert.

Sorgen bereiten den Insolvenz-Rechtsschützern/-innen der AK sogenannte Scheinfirmen. Diese haben zwar Beschäftigte angemeldet, zahlen aber keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Erst im Zuge eines Insolvenzverfahrens fliegt dieser Umstand auf – dann geschieht es oft, dass die betroffenen Beschäftigten rückwirkend von der Gebietskrankenkasse abgemeldet werden. Dies ist gesetzlich möglich, sobald sich eine Firma als Scheinfirma entpuppt. Für die Arbeitnehmer/-innen bedeutet es, dass sie trotz Arbeit keinen Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und für die Pension erworben haben. Problematisch wird es auch beim Insolvenzverfahren: Wird eine Scheinunternehmerschaft festgestellt, wird kein Insolvenzentgelt ausbezahlt. Der Antrag durch die AK kann erst gestellt werden, wenn der Arbeitgeber ausfindig gemacht wird. Bis dies der Fall ist, sind die Ansprüche oft schon verfallen. Die AK ortet hier eine Lücke in den Sozialversicherungsgesetzen, die dringend repariert werden muss. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Es darf nicht sein, dass Beschäftigte zu Beginn eines Insolvenzverfahrens einfach rückwirkend abgemeldet werden und damit aus allen Versicherungsleistungen herausfallen.“

Ein weiteres Problemfeld, das im Vorjahr vor allem durch den Konkurs der Firma Wozabal augenscheinlich geworden ist, betrifft die Insolvenzsteuer. Betroffenen Arbeitnehmern/-innen wird mit der Auszahlung des Insolvenzentgeltes die sogenannte Insolvenzsteuer abgezogen. Dies betrifft leider auch Personen, die so wenig verdienen, dass sie nicht einmal Lohnsteuer zahlen. Ihnen bleibt in der schwierigen Zeit der Insolvenz dann noch weniger Geld zum Leben als zuvor. „Eine Ungerechtigkeit, die so schnell als möglich beseitigt werden muss“, fordert der AK-Präsident.

Der Beistand im Falle einer Insolvenz durch die AK ist eine jener Leistungen, für die die Arbeiterkammer zwar keinen gesetzlichen Auftrag hat, die sie ihren Mitgliedern aber als zusätzliche Leistung anbietet. Nicht nur die Zahlen sprechen für sich – zig Millionen werden pro Jahr für AK-Mitglieder hereingeholt – auch die persönlichen Rückmeldungen der Betroffenen zeigen regelmäßig, wie sehr sie den Beistand der AK-Experten/-innen im Falle einer Firmenpleite schätzen.

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