ANSCHOBER: Nächster Öffnungsschritt wie geplant ab Montag

Gesundheitsminister Rudolf Anschober © BKA Christopher Dunker
Gesundheitsminister Rudolf Anschober © BKA Christopher Dunker

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Wie angekündigt wird aufgrund der guten epidemiologischen Entwicklung ab 15. Juni der nächste Öffnungsschritt möglich. Auch heute stehen mit 47 neuerlich mehr Neu-Genesene den Neuinfizierten (31) gegenüber. Damit hat sich die Zahl der aktiv Erkrankten weiter auf mittlerweile nur mehr 373 verringert. Davon werden 69 Erkrankte im Spital betreut, zwölf davon in Intensivstationen. In sieben von neun Bundesländern wurden in den vergangenen 24 Stunden keine Neuinfektionen verzeichnet. Die weltweite Fortsetzung der Ausbreitung - 7,7 Mio. positiv Getestete (davon sind 3,7 Mio. wieder genesen) und 430.000 Todesfälle - und auch die starken Zuwächse in einzelnen europäischen Ländern wie Schweden zeigen, dass das Virus weiterhin stark aktiv ist. Auch wir in Österreich müssen weiterhin höchst aufmerksam sein und im Alltagsleben konsequent die Hygienemaßnahmen und den Mindestabstand sowie die Auflagen bei den Öffnungsschritten einhalten. Und auch dort, wo keine Verpflichtung für Mund-Nasen-Schutz mehr besteht, sollte bewusst in Eigenverantwortung gehandelt werden. Wo es vielleicht zu eng wird, wo es in der jeweiligen Situation Sinn macht und wo man sich mit MNS sicherer fühlt, sollte der MNS in Eigenverantwortung getragen werden. Und klar ist auch weiterhin: Sollten die Infektionszahlen wieder nach oben gehen, würden sehr rasch einzelnen Lockerungsschritte wieder zurückgenommen und/oder Schutzmaßnahmen wieder verstärkt.”

Die Regelungen bei Fach- und Publikumsmessen

Messen sind unter Voraussetzung eines Präventionskonzeptes, das unter anderem die Steuerung der Besucherströme, die Schulung der MitarbeiterInnen und Hygiene-Maßnahmen regelt, möglich. Für die Bewilligung ist die örtliche Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Bei ihrer Entscheidung wird sie die epidemiologische Lage im Einzugsgebiet und die Kapazität der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde berücksichtigen. Damit haben wir die regionale Mitentscheidungskompetenz gestärkt.

Lockerungen in der Gastronomie

Auch für die Gastronomie gibt es wie bereits vor zwei Wochen angekündigt ab Montag wichtige Lockerungen: Die Sperrstunde wird auf 1:00 Uhr verlängert, mehr als vier Personen dürfen an einem Tisch sitzen und die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht entfällt für KundInnen.

MNS --Pflicht wird gelockert

Auch in anderen Bereichen ist - wie angekündigt - der Mund-Nasen-Schutz nun nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Stattdessen setzt die Bundesregierung verstärkt auf Eigenverantwortung. Die MNS-Pflicht entfällt unter anderem im Einzelhandel, in Beherbergungsbetrieben, für KundInnen in der Gastronomie und bei der Religionsausübung. Die MNS-Pflicht bleibt damit in den unten angeführten Bereichen verpflichtend erhalten.

Anschober: „Der Entfall der Verpflichtung eröffnet mehr Möglichkeit für Eigenverantwortung - natürlich kann der MNS weiterverwendet werden und ist unter anderem in Situationen mit punktuell dichten Menschenansammlungen absolut empfehlenswert.”

Weiterhin gelten jedoch als generelle Regelung die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und bis auf wenige Ausnahmen die 1-Meter-Mindestabstandsregel, beide haben eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung der COVID-19-Ausbreitung.

Ferienlager

Gute Nachrichten gibt es auch für Kinder, Jugendliche und Eltern: Bei Ferienlagern wird auf ein Präventionskonzept und kleine Gruppengrößen gesetzt, dafür entfällt ähnlich wie in den Schulen – und bei Kindern auch nicht wirklich anders handhabbar- die generelle Verpflichtung zum Mindestabstand und MNS. Das Präventionskonzept sieht unter anderem die Gliederung in Kleingruppen mit maximal 20 Personen sowie die Schulung der BetreuerInnen vor. Dadurch wird das Infektionsrisiko stark reduziert. Gesundheitsminister Anschober zeigt sich über diese Lösung erfreut: „Mit diesen Maßnahmen ermöglichen wir trotz der schwierigen Situation auch diesen Sommer Ferienspaß für die Kinder und auch eine Atempause für viele Eltern.“

Demonstrationen

Wie angekündigt ist nun ab Montag bei Demonstrationen der MNS verpflichtend, wenn in einzelnen Situationen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die sonstigen Maßnahmen (verstärktes räumliches Angebot, etc.) sind Vereinbarungen mit der Exekutive.

Übersicht der Novellierung der Lockerungs-Verordnung

Die 1-Meter-Mindestabstandsregel gilt generell weiterhin.

Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht entfällt in bestimmten Bereichen:


Für KundInnen und MitarbeiterInnen im Kundenbereich (z.B. Einzelhandel)
Für BesucherInnen von Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archiven
Bei Dienstleistungen, wenn 1-Meter-Abstand eingehalten wird
Bei Fahrgemeinschaften (z.B. Auto-Fahrten mit Freunden)
Für KundInnen in der Gastronomie
Für MitarbeiterInnen und Gäste in Beherbergungsbetrieben
Bei der außerschulischen Jugenderziehung/Jugendarbeit und bei betreuten Ferienlagern (mit Präventionskonzept, inklusive Gliederung in Kleingruppen von maximal 20 Personen)
Bei der Religionsausübung

Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht bleibt verpflichtend:

In öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
In Apotheken
In der Gastronomie für MitarbeiterInnen bei Kundenkontakt
Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind

Demonstrationen

MNS-Pflicht, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann

Gastronomie

Gruppen von mehr als vier Personen können gemeinsam am Tisch sitzen
Sperrstunde: Verlängerung bis 1:00 Uhr

Fach- und Publikumsmessen sind möglich

Bewilligung durch Bezirksverwaltungsbehörde ist notwendig
COVID-19-Beauftrager und Präventionskonzept
o Steuerung der Besucherströme inkl. Time-slots
o Schulung der MitarbeiterInnen
o Hygiene-Maßnahmen
o Regelungen bei Auftreten einer Infektion
MNS, wenn 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.

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