Unternehmer schulden dem Staat 7,5 Milliarden Euro

Nicht nur Steuervermeidung und Steuerhinterziehung, sondern auch Steuerschulden sorgen dafür, dass der Allgemeinheit jährlich enorme Beiträge entgehen. Laut Finanzministerium schulden die Unternehmen dem Staat rund 7,5 Milliarden Euro. Das sind mehr als neun Prozent aller Steuereinnahmen des Bundes im Jahr 2015. Lediglich 2,1 Milliarden Euro davon sind auch vollstreckbar. Zusätzlich mussten im vergangenen Jahr von der Finanzverwaltung 647 Millionen Euro an Steuern als endgültig uneinbringlich abgeschrieben werden – Geld, das in der Staatskasse für wichtige Investitionen und Sozialausgaben fehlt.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer kritisiert die massive Ungerechtigkeit im System: „Während den Beschäftigten monatlich die Lohnsteuer auf den Cent abgezogen wird und sie für alle Dienstleistungen und Güter automatisch Mehrwertsteuer zahlen, schulden die Unternehmer dem Staat Milliarden Euro an Steuern. Das fehlende Geld führt dann wieder zu Kürzungen, die die Allgemeinheit betreffen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen den Ausfall langfristig wieder ausgleichen, zahlen also dreifach drauf.“

Die meisten Steuerschulden (rund 2,8 Milliarden Euro) stammen aus der Umsatzsteuer – die eigentlich von den Konsumenten/-innen bzw. Abnehmer/-innen bereits an die Unternehmen bezahlt wurden. Darüber hinaus schulden die Unternehmer/-innen bzw. Selbstständigen dem Staat mehr als 1,3 Milliarden Euro Einkommensteuer – das sind 37 Prozent der gesamten Einnahmen aus Einkommensteuer. Die restlichen Steuerschulden stammen etwa aus Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer und Lohnsteuer.

Rund 2,1 Milliarden der 7,5 Milliarden Euro Steuerschulden durch Unternehmen sind vollstreckbar. Beinahe zwei Milliarden Euro sind derzeit von der Einhebung ausgesetzt – hier ist also noch ein Berufungsverfahren offen, während dem die Steuerschuldnerin/der Steuerschuldner einen Aufschub der Einhebung beantragen kann. Darüber hinaus sind derzeit von den Behörden beinahe 1,5 Milliarden Euro nicht einbringlich. Das heißt, die Vollstreckung wurde bisher erfolglos versucht, kann aber zu einem späteren Zeitpunkt eventuell noch erfolgreich sein. Als tatsächlich uneinbringlich musste die Finanz vergangenes Jahr 647 Millionen Euro Steuern abschreiben.

Der Faktor Zeit ist beim Thema Steuerschulden ein wesentlicher Faktor. Will die Finanzverwaltung – und somit die Allgemeinheit – nicht hinter anderen Gläubigern leer ausgehen, ist rasches Handeln unabdingbar. Die AK fordert den Finanzminister zur intensiven Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie zu rigidem Eintreiben von Steuerschulden auf. „Steuerverfahren müssen rasch und mit voller Härte abgewickelt werden. Damit dies möglich ist, muss die Finanzverwaltung mit deutlich mehr Personal ausgestattet werden“, empfiehlt Kalliauer.

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