Ab 1. Jänner 2022 wieder Registrierungspflicht für Gesundheitsberufe

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Registrierungspflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe ausgesetzt. Mit 1. Jänner 2022 wird der Eintrag ins Gesundheitsberuferegister wieder für alle Berufsangehörigen verpflichtend. Doch nun hat der Nationalrat eine Ausnahme von dieser Pflicht beschlossen. Gibt der Bundesrat seine Zustimmung, so haben Berufsangehörige, die ihren Ausbildungsabschluss im Ausland absolviert haben und ihre Auflagen noch nicht erfüllt haben, bis 30. Juni 2022 Zeit, sich in das Gesundheitsberuferegister einschreiben zu lassen.


Aufgrund der angespannten Personal- und Ausbildungssituation sei nicht sichergestellt, dass Personen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen oder Ergänzungsausbildungen absolvieren konnten, die für die Registrierung in Österreich notwendig sind. Um zu verhindern, dass die betroffenen Personen wegen der fehlenden Registrierung nicht als Arbeitskräfte im Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung stehen, bleibt für sie die Registrierungspflicht vorläufig weiterhin ausgesetzt. Für Berufsangehörige, die ihre Ausbildung in Österreich absolviert haben, gilt diese Regelung nicht, da die Registrierung seit Jahresbeginn 2021 durchgehend möglich ist.


Keine Ausnahme für MTD-Berufe

Obwohl es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass für Pflegekräfte, die ihre Auflagen nicht erfüllen können, eine Ausnahme geschaffen wird, vergisst das neue Gesetz auf eine gesamte weitere Berufsgruppe aus dem Gesundheitsbereich.


Für alle Angehörigen der sogenannten „gehobenen medizinisch-technischen Dienste“ (MTD) gilt die verlängerte Aussetzung der Registrierungspflicht nämlich nicht. Betroffen davon sind Logopäden/-innen, Ergo- und Physiotherapeuten/-innen, Diätologen/-innen, biomedizinische Analytiker/-innen, Orthoptisten/-innen sowie Radiologietechnologen/-innen. Unabhängig davon, ob sie ihre Ausbildung in Österreich oder im Ausland abgeschlossen haben, gilt für sie ab 1. Jänner 2022 wieder die verpflichtende Registrierung. Die einzige Ausnahme stellt laut Gesetzesbeschluss die Arbeit an der „Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-Cov-2 (COVID-19)“ dar, im Rahmen derer ebenfalls von einer verpflichtenden Registrierung im Zeitraum von 1. Jänner bis 30. Juni 2022 abgesehen wird.


Für AK-Präsident Andreas Stangl ist das eine fragwürdige Entscheidung: „Beschäftigte in MTD-Berufen sind wichtige Stützen in einer Situation, in der die Pflegekräfte ohnehin maßlos überlastet sind. Wenn nun ein Teil der gut ausgebildeten Beschäftigten wegfällt, weil sie sich wegen fehlender Auflagen nicht registrieren können, wird das die Situation in den Krankenhäusern nicht verbessern.“ Ungerecht sei die Regelung vor allem gegenüber den MTD-Beschäftigten, deren Auslands-Ausbildung bereits durch einen Nostrifizierungsbescheid in Österreich anerkannt wurde. Diese durften während der Pandemie arbeiten, hatten aber oftmals keine Möglichkeit, die Auflagen in dieser Zeit zu erfüllen und müssen nun auf eine Berufsausübung verzichten“, so Stangl.

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