AK-Präsident Stangl: „Alleinerzieher-Bonus bei der Sozialhilfe muss auch bei volljährigem Kind im Haushalt gewährt werden“

Andreas Stangl Foto AK OÖOE Florian Stöllinger
Andreas Stangl Foto AK OÖOE Florian Stöllinger

Frau F. ist Mutter von vier Kindern. Bisher hat sie im Rahmen der Sozialhilfe den sogenannten Alleinerzieher-Bonus erhalten. Da ihr ältester Sohn, der nach wie vor im gemeinsamen Haushalt lebt, jetzt volljährig ist, wurde ihr dieser Bonus gestrichen. Und zwar nicht nur für ihren ältesten Sohn, sondern gleich für ALLE Kinder. Weil sie laut aktuellem Sozialhilferecht ihren Status als Alleinerzieherin verloren hat.


Dieser Bonus, monatlich sind das für ihre drei minderjährigen Kinder rund 260 Euro, fehlt Frau F. gerade in Zeiten der massiven Teuerung natürlich an allen Ecken und Enden. „Ich verstehe nicht, warum ich jetzt auf einmal keine Alleinerzieherin mehr bin. Ich muss mich ja trotzdem noch um alle meine Kinder kümmern“, so die vierfache Mutter.


AK-Präsident Andreas Stangl fordert daher Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer auf, diesen Bonus für Alleinerziehende auch dann für minderjährige Kinder im Haushalt zu gewähren, wenn ein volljähriges Kind im Haushalt lebt. „Schließlich ist man zumindest für die anderen Kinder sorgepflichtig und hat erhöhte Ausgaben. Diese steigen ja auch mit zunehmendem Alter der Kinder. Ich gebe zu bedenken, dass 36 Prozent der Alleinerziehenden ohnehin armutsbetroffen sind“, so Stangl. Die aktuelle Sozialhilfereform sei eine gute Gelegenheit, die Forderung des AK-Präsidenten auch rechtlich zu verankern.

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