ÖAAB begrüßt Paket für Pendlerinnen und Pendler

Die Bezieherinnen und Bezieher der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe werden mit einem kilometerabhängigen Teuerungsausgleich von bis zu 250 Euro unterstützt, der automatisch und unbürokratisch vom Land OÖ ausbezahlt wird. Außerdem wird die Fernpendlerbeihilfe ab dem nächsten Jahr um 5,7 Prozent erhöht und die Einkommensgrenze von 26.000 auf 28.000 Euro spürbar angehoben. Damit fallen mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher unter die Fördervoraussetzungen der oberösterreichischen Fernpendlerbeihilfe.

„Jene unterstützen, die arbeiten. Jene unterstützen, die das Auto dazu brauchen: Mit diesem Pend-lerpaket wertschätzen und entlasten wir alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die tagtäglich ihren Beitrag leisten und weite Strecken in die Arbeit pendeln“ so Abg.z.NR. ÖAAB-Bezirksobfrau Bettina Zopf.

Pendlerinnen und Pendler sind auf das Auto vielfach angewiesen. Gerade am Land gibt es oft keine Alternativen zum Arbeitsplatz zu gelangen. Daher begrüße ich das OÖ Pendlerpaket sehr! Es ist eine wichtige Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ so LAbg. Bgm. BPO Rudolf Raf-felsberger.

Änderungen der Fernpendlerbeihilfe im Detail:
1. Automatische und zusätzliche Einmalzahlung für Bezieherinnen und Bezieher der oberös-terreichischen Fernpendlerbeihilfe:
Im Jahr 2022 wurden bereits rund 10.000 Ansuchen auf die Fernpendlerbeihilfe positiv erledigt. Diese Personen erhalten automatisch eine Einmalzahlung. Alle Anträge, die noch bis zum Ende des Jahres beim Land OÖ einlangen und die Fördervoraussetzungen erfüllen, erhalten neben der regu-lären und bereits ausbezahlten Fernpendlerbeihilfe auch die Einmalzahlung.



3. Erhöhung Einkommensgrenze für die Fernpendlerbeihilfe ab nächstem Jahr
Die Einkommensgrenze wird von derzeit 26.000 auf 28.000 Euro angehoben. Diese Anpassung er-höht die Zahl der anspruchsberechtigten Personen um ca. 20 %.
Allgemeines zur Fernpendlerbeihilfe in Oberösterreich:
Fernpendelnde Personen, die regelmäßig direkt vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort hin und zurück fahren und hierbei die maßgebliche einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohn-sitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes mindestens 25 km beträgt. Der Hauptwohnsitz, aus dem gependelt wird, muss in Oberösterreich liegen.

Weitere Meldungen