Aufruf zum Gesetzesbruch?

Ebensee - Die Lustbarkeitsabgabe ist durch ein Landesgesetz verpflichtend von den Gemeinden einzuheben.

Die Prüfer des Landes haben in ihrem Prüfbericht darauf hingewiesen und diese Einhebung auch verlangt; diesem Verlangen wird auch seitens der Gemeinde Rechnung getragen werden.

Wenn jetzt die SPÖ meint mit einem Beschluss ein Landesgesetz ignorieren zu können dann ist sie schlicht „auf dem Holzweg“ und löst schon einige Verwunderung über das Rechtsverständnis einzelner Gemeindemandatare aus. Haben wir nicht alle einen Eid am Beginn der Legislaturperiode abgelegt?

Dass das Landesgesetz reformbedürftig ist sehen wir von der Bürgerliste ebenso. Wir werden deshalb bei der kommenden Gemeinderatssitzung eine Resolution zur Gesetzesänderung einbringen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereine ohnehin von der Abgabe befreit; in der kommenden Gemeindezeitung gibt es dazu ausführliche Informationen.

Gertrude Piontek
Fraktionsvorsitzende der Bürgerliste für Ebensee
Stellvertretende Vorsitzende im Prüfungsausschuss

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