Vöcklabruck: Geschäftsordnung für Gestaltungsbeirat wird geändert

Allerdings können Sitzungspunkte, bei denen Bauvorhaben im Rahmen eines bereits eingeleiteten Baubewilligungsverfahrens behandelt werden, nur dann öffentlich sein, wenn der Bauwerber ausdrücklich zustimmt.

Die Öffentlichkeit kann an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates teilnehmen. Es ist allerdings nicht möglich, allfällige Sitzungsunterlagen wie etwa Protokolle den öffentlichen Zuhörern auszuhändigen. Die Veröffentlichung eines Gutachtens kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauherrschaft erfolgen.

Entsprechend der novellierten Geschäftsordnung können am Ende einer Sitzung des Gestaltungsbeirates Vertreter der Öffentlichkeit und der Medien auch im Rahmen eines Pressegespräches über die Beratungsergebnisse informiert werden. Hinsichtlich der Sitzungsintervalle wird ein jährlicher Terminplan erstellt und entsprechend veröffentlicht (Rathauskurier, Homepage, Medien).

Welche Aufgaben hat der Gestaltungsbeirat?
Der Gestaltungsbeirat agiert als Sachverständigengremium in Bauverfahren gemäß den Bestimmungen der Baugesetzgebung in Bezug auf die Gestaltung des Stadt-, Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes. Er besteht aus nicht amtlichen Sachverständigen gemäß den Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Die Gutachten des Gestaltungsbeirates treten in einem Baubewilligungsverfahren an die Stelle eines Amtsgutachtens. Der Gestaltungsbeirat unterstützt daher das öffentliche Interesse der Stadtgemeinde an der städtebaulichen und architektonischen Qualität des Bauens und hat völlig unparteiisch und von Politik und Verwaltung unbeeinflusst zu urteilen. Das Ergebnis einer Befassung des Gestaltungsbeirates ist wie in jedem Bauverfahren die Erstattung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens und in jeder anderen Angelegenheit die Abgabe einer schriftlichen Empfehlung oder Stellungnahme.


Wie setzt sich der Gestaltungsbeirat zusammen?
Nichts verändert hat sich an der Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates, welcher nach wie vor aus drei von der Ingenieurkammer vorgeschlagenen Architekten besteht. Die Gestaltungsbeiratsmitglieder sind auf die Funktionsdauer von 3 Jahren tätig. Alljährlich wird ein Mitglied ausgewechselt. Als Sonderfachleute sind beratend und ohne Stimmrecht wie schon bisher das Denkmalamt sowie der Leiter des Bezirksbauamtes Gmunden vertreten.

Wer trägt die Kosten?
Die Kosten des Gestaltungsbeirates fallen weiterhin in den allgemeinen Aufwand der Stadtgemeinde. Künftig sind jedoch die Kosten der Befassung des Gestaltungsbeirates außerhalb der regelmäßig angebotenen Sitzungstermine (Zwischenbegutachtung) auf Wunsch der Bauherrschaft von dieser selbst zu tragen.

Seit der Einführung des Gestaltungsbeirates im Jahre 1992 wurden 74 Sitzungen abgehalten. Insgesamt waren 20 verschiedene Architektinnen und Architekten aus den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg als Gestaltungsbeiratsmitglieder für die Stadtgemeinde tätig.

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