Skiunfälle: Bergungskosten können ins Geld gehen

Skifahren zählt zu den unfallträchtigsten Sportarten. Rückt nach einem kapitalen Sturz oder einer Kollision der Rettungshubschrauber aus, kann das für das Unfallopfer sehr teuer werden. „Doch kaum einem Wintersportler ist bewusst, dass die Sozialversicherung nur einen Bruchteil der Bergungskosten übernimmt“, weiß der Fachgruppenobmann der oö. Versicherungsmakler, Gerold Holzer.

Nach § 131 Abs. 4 ASVG werden Bergungskosten bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt. Selbst für die Flugstrecke vom Tal ins Spital wird ein pauschaler Kostenersatz verweigert, wenn sich nachträglich im Krankenhaus herausstellt, dass der Hubschraubereinsatz medizinisch nicht zwingend notwendig gewesen ist. Selbst für den Fall, dass die medizinische Notwendigkeit des Flugrettungsdienstes nicht in Abrede gestellt werden kann, sind die in den Satzungen der Krankenversicherungsträger dafür vorgesehenen Kostenzuschüsse aber erheblich niedriger, als der von den Flugrettungsbetreibern tatsächlich in Rechnung gestellte Aufwand (Pauschalabgeltung unter 1.000 Euro).

Einen vollen Kostenersatz erhält nur, wer eine die Flugrettungs- und Bergungskosten einschließende private Freizeitunfallversicherung abgeschlossen hat oder über entsprechende Schutzbriefe verfügt. Im Durchschnitt betragen die Bergungskosten 4.000 bis 5.000 Euro, im Einzelfall auch mehr. „Überprüfen Sie daher vor Antritt Ihres Skiurlaubs Ihre Versicherungspolizzen“, rät Fachgruppenobmann Holzer.

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